Neurodermitis: Ab Oktober Balneophototherapie möglich
Bereits im März hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Indikationserweiterung für das atopische Ekzem beschlossen. Nun wurde die entsprechende EBM-Nr. 10350 angepasst: Hautärzte können die Balneophototherapie ab dem 1. Oktober auch bei Patienten mit schwerer bis mittelschwerer Neurodermitis (SCORAD-Score größer 25) anwenden und über den EBM abrechnen. Die Leistung wird mit 43,73 Euro vergütet (398 Punkte).
Der Therapieansatz kombiniert Wannenbäder mit verschiedenen Zusätzen und einer UV-Lichttherapie. Bislang durfte er nur bei Psoriasis zum Einsatz kommen, entweder als Photosoletherapie oder Bade-PUVA. Bei Neurodermitis ist nur ersteres zulässig.
Hautärzte dürfen die Behandlung durchführen, sofern sie über eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Balneophototherapie verfügen.
Praxisnachrichten der KBV