Neurodermitis: Ab Oktober Balneophototherapie möglich

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Unter bestimten Bedingungen können Hautärzte  die Balneophototherapie ab Oktober auch bei Patienten mit Neurodermitis anwenden und über den EBM abrechnen. Unter bestimten Bedingungen können Hautärzte die Balneophototherapie ab Oktober auch bei Patienten mit Neurodermitis anwenden und über den EBM abrechnen. © Dagmar Gärtner – stock.adobe.com

Bislang konnten Ärzte eine Licht-Bade-Therapie nur bei Patienten mit Psoriasis über den EBM abrechnen. Ab Oktober ist dies unter bestimmten Bedingungen auch bei Personen mit Neurodermitis möglich.

Bereits im März hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Indikationserweiterung für das atopische Ekzem beschlossen. Nun wurde die entsprechende EBM-Nr. 10350 angepasst: Hautärzte können die Balneophototherapie ab dem 1. Oktober auch bei Patienten mit schwerer bis mittelschwerer Neurodermitis (SCORAD-Score größer 25) anwenden und über den EBM abrechnen. Die Leistung wird mit 43,73 Euro vergütet (398 Punkte).

Der Therapieansatz kombiniert Wannenbäder mit verschiedenen Zusätzen und einer UV-Lichttherapie. Bislang durfte er nur bei Psoriasis zum Einsatz kommen, entweder als Photo­soletherapie oder Bade-PUVA. Bei Neurodermitis ist nur ersteres zulässig.

Hautärzte dürfen die Behandlung durchführen, sofern sie über eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Balneophototherapie verfügen.

Praxisnachrichten der KBV