Praxen werten die Gesundheitskarte mit Notfalldaten und Medikationsplan auf
© iStock/pattilabelle
Bislang war mit den Konnektoren nur das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) möglich. Nun bringt das Update zum E-Health-Konnektor das Notfalldatenmanagement (NFDM), den elektronischen Medikationsplan (eMP) und die qualifizierte elektronische Signatur mit sich. Letztere braucht man künftig, um mit einem sog. KIM-Dienst elektronische Arztbriefe und AU-Bescheinigungen zu verschicken.
Leistungen mithilfe des E-Health-Konnektors | |||
---|---|---|---|
EBM-Nr. | Legende | Euro | Bemerkungen |
01640 | Zuschlag zur Versichertenpauschale für die Anlage eines Notfalldatensatzes | 8,79 | einmal im Krankheitsfall, nicht neben Nrn. 01641 und 01642, nicht in den drei Quartalen, die dem Löschen nach Nr. 01642 folgen |
01641 | Zuschlag zur Versichertenpauschale für Notfalldatensatz | 0,44 | einmal im Behandlungsfall, nicht neben Nrn. 01640 und 01642, wird von KV automatisch hinzugefügt |
01642 | Löschen eines Notfalldatensatzes auf Wunsch des Patienten | 0,11 | einmal im Behandlungsfall, nicht neben Nrn. 01640 und 01641 |
01630 | Zuschlag zur Versichertenpauschale fürs Erstellen eines Medikationsplans | 4,28 | kann im Laufe von vier Quartalen nur von einem Vertragsarzt einmalig abgerechnet werden |
03222 | Zuschlag zur Nr. 03220 | 1,10 | wird von der KV zugesetzt |
Quelle: EBM |
Zuschüsse für Terminals und das Konnektor-Update
Die Kosten für das Update inklusive der Module sind in der NFDM/eMP-Pauschale von 530 Euro enthalten. Diese wird einmalig und automatisch von der KV ausgezahlt, wenn ein VSDM-Konnektor vorhanden ist. Praxen, die die Anwendungen NFDM und eMP nutzen möchten, haben Anspruch auf weitere Kartenterminals fürs Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in den Behandlungsräumen. Pro Terminal gibt es 535 Euro; je angefangene 625 Betriebsstättenfälle wird ein zusätzliches Terminal finanziert. Ausgangsziffer für das NFDM ist die Nr. 01640 EBM. Der Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes kann alle vier Quartale einmal berechnet werden. Weitere Maßnahmen innerhalb dieses Krankheitsfalls werden nach Nr. 01641 einmal je Quartal mit 44 Cent vergütet. Diese Leistung wird von der KV automatisch zugesetzt, wenn zuvor (in einem anderen Quartal) die Nr. 01640 abgerechnet wurde. Das betrifft z.B.:- das Überprüfen der Notwendigkeit eines Notfalldatensatzes ohne dessen anschließende Anlage
- das Überprüfen und ggf. Aktualisieren eines Datensatzes (inklusive Anpassung auf der eGK)
- die erstmalige Anlage oder Löschung eines Notfalldatensatzes mit der ausschließlichen Eintragung von Kommunikationsdaten (Versichertendaten, Angaben zu behandelnden Ärzten, Eintragungen zu im Notfall zu kontaktierenden Personen)
- freiwillige Zusatzinformationen gemäß der Spezifikation der gematik zum Informationsmodell NFDM auf Wunsch des Patienten
- das Übertragen des in der Arztpraxis vorhandenen Notfalldatensatzes, z.B. bei Austausch oder Verlust der eGK des Patienten
Alle genannten Leistungen werden extrabudgetär vergütet und sind ohne Zeitvorgaben. Innerhalb eines Quartal sind sie nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Checklisten und Übersichten
Zu Organisation und Finanzierung der neuen Konnektoranwendungen haben KBV und gematik Wissenswertes zusammengetragen.
- Notfalldaten speichern und auslesen – die Checklisten der gematik
- Leitfäden und Checklisten der gematik zum elektronischen Medikationsplan
- Praxisinfo der KBV zum NFDM
- Was Praxen zum eMP wissen müssen
Die Anlage eines eMP auf der eGK lässt sich nicht gesondert abrechnen. Hier kommen die bekannten Positionen der Papierform zum Einsatz. Weiterhin wird die Nr. 03222 als Zuschlag zur Chronikerpauschale Nr. 03220 mit 1,10 Euro pro Quartal von der KV zugesetzt. Lediglich bei geriatrischen Patienten, bei denen der hausärztlich-geriatrische Betreuungskomplex (Nr. 03362; 19,12 Euro) berechnet wurde, ist die Anlage des Medikationsplans bereits inkludiert.
Bei Patienten, die mindestens drei systemisch wirksame Arzneimittel auf dem Medikationsplan haben, diese mindestens 28 Tage einnehmen, aber nicht für den Ansatz der Nrn. 03220 und/oder 03362 infrage kommen, kann für die Anlage des Medikationsplans – egal ob auf Papier oder elektronisch – die Nr. 01630 mit 4,28 Euro berechnet werden. Bei diesen Arzneimitteln kann es sich auch um solche handeln, die nicht rezeptpflichtig sind und die sich der Patient ggf. selbst besorgt.
Die genannten Positionen sind finanziell wenig interessant, aber mit einem relativ hohen Aufwand verbunden. Mit dem Update auf den E-Health-Konnektor wird vor allem der nächste Digitalisierungsschritt vorbereitet: der Anschluss an den „Kommunikationsdienst im Medizinwesen“ (KIM). Zusammen mit dem elektronischen Arztausweis leitet das zur eAU ab Oktober 2021 über sowie zur elektronischen Patientenakte. Wer das spätestens ab Januar 2022 mit seiner IT-Anlage nicht leisten kann, ist vertragsärztlich nicht mehr handlungsfähig.
Medical-Tribune-Bericht