Prostatakarzinom: Neue EBM-Ziffern für Brachytherapie

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Für die LDR-Brachytherapie bei Prostatakarzinomen gibt es nun zwei EBM-Ziffern. Für die LDR-Brachytherapie bei Prostatakarzinomen gibt es nun zwei EBM-Ziffern. © SciePro – stock.adobe.com

Unter bestimmten Bedingungen kann bei Patienten mit Prostatakarzinom eine Low-Dose-Rate-Brachytherapie auf Kassenkosten durchgeführt werden. Hierfür wurden zwei neue Ziffern in den EBM aufgenommen.

Seit dem 1. Juli kann eine Low-Dose-Rate-Brachytherapie bei lokal begrenzten Prostatakarzinomen mit niedrigem Risikoprofil zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Der Bewertungsausschuss hat hierfür zwei neue Ziffern in den EBM aufgenommen: GOP 25335 umfasst die interstitielle Low-Dose-Rate-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation. Sie wird mit 938,01 Euro vergütet. Für Postimplantationskontrolle und Nachplanung kann GOP 25336 abgerechnet werden, für die Ärzte 112,02 Euro erhalten.

Sachkosten sind in den beiden Ziffern nicht berücksichtigt und können gesondert geltend gemacht werden. Die beiden GOP sind für Strahlentherapeuten und Urologen berechnungsfähig, die eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung ihrer KV haben. Die Leistungen werden dauerhaft extrabudgetär vergütet.

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