Reha-Verordnung weiterhin extrabudgetär vergütet

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Die Verordnung medizinischer Reha wird bis März 2023 extrabudgetär vergütet. Die Verordnung medizinischer Reha wird bis März 2023 extrabudgetär vergütet. © auremar – stock.adobe.com

Aufgrund der Corona-Pandemie lässt sich nicht sagen, wie viele medizinische Reha künftig verordnet werden. Der Bewertungsausschuss verlängert daher eine Regelung.

Die Verordnung medizinischer Rehabilitation wird weiterhin extrabudgetär vergütet. Dies hat der Bewertungsausschuss entschieden, da er aufgrund der Pandemie nicht prognostizieren kann, wie oft die Leistung erbracht werden wird. Die Regelung gilt nun bis zum 31. März 2023, eigentlich wäre sie diesen Monat ausgelaufen. Mediziner rechnen die Verordnung mittels GOP 01611 ab, sie bringt 33,60 Euro.

Praxisnachrichten der KBV