UV-GOÄ: Änderungen ab 1. Januar 2020
Die KV Nordrhein weist unter anderem auf folgende Neuerungen hin:
Im Bereich G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie wurden die Gebühren für die eingehende neurologische Untersuchung (Nr. 800 UV-GOÄ) wie folgt erhöht:
Allgemeine Heilbehandlung: 16,61 Euro (bisher: 15,43 Euro)
Besondere Heilbehandlung: 20,66 Euro (bisher: 19,19 Euro)
Klargestellt wurde auch, dass ebenfalls Neuropädiater die Nr. 800 abrechnen dürfen.
Leistungen der Nr. 6 dürfen nicht mehr neben der Nr. 826 angesetzt werden. Entweder wird eine neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung über die Nr. 6 oder, falls sie als eigenständige Leistung erbracht wird, nach Nr. 826 abgerechnet.
Für das Ausfüllen der Vordrucke F3110 (Belastungserprobung) einschließlich Anlage F3112 (Arbeitsplatzbeschreibung) wurde die Nr. 116 (18,49 Euro) neu eingeführt.
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Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein