Wenn Sie das nächste Mal eine aktinische Keratose diagnostizieren, fragen Sie nach dem Arbeitsfeld des Patienten. Unter Umständen handelt es sich ja um eine Berufskrankheit und Sie können über die UV-GOÄ versorgen und abrechnen.
Bekanntermaßen führt eine langjährige Sonnenexposition potenziell zu einer aktinischen Keratose oder einem Plattenepithelkarzinom. Seit 2015 können Sie deshalb bei Gärtnern, Bauarbeitern und anderen Berufen, die überwiegend im Freien ausgeübt werden, für beide Hautkrebsformen Ihre Vermutung für das Vorliegen einer Berufskrankheit melden. Was Sie dazu benötigen, ist zunächst das Formular „Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit“ sowie einige wenige Erklärungen. „Im Downloadbereich unter www.dguv.de finden Sie alles, was Sie brauchen“, erklärt Dr. Claas Ulrich, Leiter des Hauttumorcentrums Charité in Berlin.
Für die Anerkennung als Berufskrankheit ist relevant, wie viele Jahre der Patient im Freien gearbeitet hat. Denn nur darüber lässt sich eine Kausalität zeigen. Ein 50-jähriger Gärtner beispielsweise muss mindestens 15 Jahre unter freiem Himmel geschuftet haben (s. Kasten). „Man kann auch die Zeit bei der Bundeswehr anrechnen“, erklärt der Dermatologe.
Langjährige regelmäßige und berufliche UV-Exposition nötig
Neben den Informationen zum Patienten gehören folgende Aspekte in die ärztliche Anzeige:
- Punkt 10: BK 5103
- Punkt 11: chronischer Lichtschaden mit mehr als fünf aktinischen Keratosen oder Plattenepithelkarzinom bzw. Fläche der Feldkanzerisierung sowie Befunddatum
- Punkt 14: langjährige regelmäßige berufliche UV-Exposition Ausgefüllt schicken Sie die Unterlagen an eine Berufsgenossenschaft (BG) Ihrer Wahl. Laut dem Berliner Kollegen sind alle BG miteinander verbunden und identifizieren bei Bedarf die zuständige Stelle. Das spart dem Praxisteam Zeit.
Nach vier bis sechs Wochen erhalten Sie die Aufforderung, einen Hautkrebsbericht zu schreiben. Aufgrund seiner Standardisierung und den Ankreuzoptionen lässt sich auch dieser fix ausfüllen. Dr. Ulrich: „Bei einer gut geführten Patientenakte schafft man das innerhalb von 3½ Minuten. Das haben wir mit unseren Assistenzärzten getestet.“ Für den Bericht dürfen Sie 30 Euro berechnen.
Entsprechend des Handlungsauftrags lassen sich die Therapiemaßnahmen dann nach UV-GOÄ abrechnen. Ein Plattenepithelkarzinom wird optimalerweise chirurgisch entfernt. Für aktinische Keratosen besteht aufgrund der veralteten Leitlinie aus dem Jahr 2011 ein größerer Spielraum. Das rechnet sich für die Praxis, wie Dr. Ulrich ausführt. Für eine photodynamische Therapie etwa bekommen Sie 100 Euro für die erste große Fläche bis 100 cm2. „Sie können das zweimal im selben Hautareal innerhalb von drei Monaten durchführen.“ Während man früher für den angrenzenden Bereich nur jeweils 13 Euro bekam, sind es heute 50 Euro. Wer also ein Areal von 101 cm2 behandelt, erhält 150 Euro.
Auch das Honorar einer Lasertherapie errechnet sich aus der Fläche: Alles unter 21 cm2 kostet 95 Euro. Größere Bereiche muss die BG genehmigen. Sogar eine topische Therapie lässt sich abrechnen.
„Für die Aufklärung und Schulung des Patienten erhalten Sie pro Rezept 25 Euro“, führte der Referent aus. Am besten nehmen Sie die Unterlagen der jeweiligen Firma, um den Betroffenen die Vorgehensweise zu veranschaulichen. Vorbereitende Maßnahmen wie die Pipetage werden ebenfalls extra in Rechnung gestellt. Alles in allem kommen dadurch Beträge zusammen, die „besser sind als die üblichen GKV-Pauschalen“, so der Experte.
Die Berufsgenossenschaft fordert jährliche Nachsorgeberichte
Einmal im Jahr fordert die Berufsgenossenschaft einen Nachsorgebericht, den Sie ähnlich dem vorherigen Formular ausfüllen. Der Gegenwert: 50 Euro. „Da kommt man insgesamt auf erquickliche Summen – und kann gleichzeitig den Patienten deutlich besser versorgen“, so das Fazit von Dr. Ulrich.
Welche Befunde sind nötig für einen Antrag?
Bei einem Patienten mit Plattenepithelkarzinom oder aktinischer Keratose müssen mindestens sechs Areale pro Jahr oder eine Feldkanzerisierung von mehr als 4 cm2 betroffen sein. Gut dokumentierte Befunde, die bereits vor 2015 ausgestellt wurden, können Sie für eine Rückstellung berücksichtigen. Eine aktinische Keratose sollte ein Dermatologe bestätigen, der histologische Befund belegt ein Plattenepithelkarzinom zusätzlich. Aufgrund fehlender Daten gelten das maligne Melanom, Basalzellkarzinom sowie künstliche UV-Strahlen, die z.B. Arbeiter am Hochofen oder Schweißer ertragen müssen, nicht als Grund für eine Berufskrankheit.