353 Pflichten binden die Ärzte 52 Millionen Stunden lang – Zeit für Patienten fehlt
Der Bürokratieindex wurde in diesem Jahr durch die Berliner Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) im Auftrag der KBV erstmalig erstellt. Basis für die Analyse war die Belastung der ärztlichen Praxen allein aus Vorgaben der Selbstverwaltung. Das betrifft vor allem Regelungen von KBV, Bundesärztekammer, Krankenkassen und Gemeinsamem Bundesausschuss. Verglichen wurden die Zahlen mit jenen aus dem vom Normenkontrollrat 2013 veröffentlichten Papier "Mehr Zeit für Behandlung".
Im Ergebnis zeigte sich bundesweit eine Bürokratiereduktion von 100 Punkten (2013) auf 95,28 Punkte (2016), wie FHM-Professor Dr. Volker Wittberg erläuterte. Das bedeutet einen Rückgang von insgesamt 55 Mio. auf 52,4 Mio. Arbeitsstunden. Pro Praxis ergibt sich dadurch derzeit eine durchschnittliche Bürokratiebelastung von 57 Tagen à acht Stunden Arbeit in diesem Jahr; 2013 waren es noch 60 Tage gewesen. Hinzu kommen allerdings noch die Stunden, die auf Informationspflichten aus der Bundesebene basieren. Sie machen 2016 rund 76 Mio. Stunden aus.
353 Informationspflichten wurden von der FHM identifiziert, die aus der Selbstverwaltung resultieren. Dabei wurde deutlich, dass 7 % aller Pflichten ca. 90 % aller bürokratischen Belastungen entsprechen.
In Summe ist die Zeit für Überweisungen gesunken
Zu den Top-Zeitfressern zählen das Ausstellen von Überweisungen, das Bearbeiten von Auskunftswünschen von Krankenkassen/MDK, das Ausstellen der AU-Bescheinigung auf Muster 1 (Fallzahlen +14 %) und die dazugehörige Prüfung der genauen Umstände und Ausnahmetatbe-stände sowie die Verordnung von Krankenbeförderung (+24,8 %). Die Überweisung nimmt zwar im Schnitt nur 1,8 Minuten in Anspruch. Bei mehr als 204 Mio. Überweisungen führt sie aber aktuell die Spitze der aufwendigsten Informationspflichten an.
Die Überweisung steht allerdings zugleich auch an der Spitze der Entlastungen. Die Zeit für Überweisungen ist seit 2013 durch den Wegfall der Praxisgebühr um fast 2,5 Mio. Stunden deutlich zurückgegangen. Weitere 1,3 Mio. Stunden sind durch den Wegfall der AU-Bescheinigung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (Muster 17) freigeworden. Und weil das Qualitätsmanagement jetzt pro Praxis und nicht mehr pro Arzt dokumentiert werden muss, hat sich auch hier der Aufwand reduziert: von 3,54 Mio. Stunden insgesamt auf 2,48 Mio. Stunden.
Beispielhaft ausgewertete Daten aus der KV Westfalen-Lippe bestätigten im Wesentlichen die Bundeswerte. Es wurden aber auch regionale Besonderheiten deutlich. So sind im KV-Bezirk 16 der bundesweit 51 anerkannten Praxisnetze angesiedelt. Der Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen gehört hier mit durchschnittlich 5262 Minuten zu den aufwendigsten Informationspflichten. Wegen der geringen Fallzahl erscheint die Pflicht aber nicht unter den Top 25.
Verweis auf Formularlabor
KV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel verwies auf das vor fünf Jahren ins Leben gerufene Formularlabor, das alte und neue Formulare und Richtlinien hinsichtlich Aufwand und Nutzen prüft. "Ein solcher Praxistest ist unabdingbar", sagte er. Zugleich gab er zu bedenken, dass nicht alles abgeschafft werden kann an Bürokratie. Er hofft dennoch, dass zumindest 80 Punkte beim BIX 2017 zu erreichen sind.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen zeigte sich bezüglich dieses sportlich klingenden Wunsches skeptisch: Das sei nicht zu schaffen. Die Vereinheitlichung von Formularen gestalte sich "extrem zäh", erklärte er z.B. mit Blick auf die unterschiedlichen Formulare der Kassen bei Anfragen an Ärzte. Er warnte auch davor, die Digitalisierung als Heilmittel gegen Bürokratie zu sehen. Die Einführung von IT-gestützten Dokumentationssystemen gehe auch mit einem erheblichen Aufwand für die Pflege von Technik und Software sowie für die Mitarbeiterschulung einher.
Quelle: Pressekonferenz der KBV