8000 Euro Zuschuss zur Praxisoptimierung
Seit August 2015 läuft das Programm "unternehmensWert:Mensch", gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds. Es wendet sich an Unternehmen mit einem und bis zu 249 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro. Es ist auch für Arztpraxen sehr gut geeignet, wie Dr. Paulina Jedrzejczyk vom Hochschulzentrum für Weiterbildung der Hochschule Mainz berichtet. Das Programm hat zunächst eine Laufzeit bis 31. Juli 2018.
Personalführung verbessern
Das Programm soll Unternehmern helfen, Probleme bei der Personalführung zu beheben und eine nachhaltig funktionierende Organisation einzurichten. Themen sind z.B.: Wie müssen Zuständigkeiten organisiert sein, damit keine Konflikte entstehen und keine Fehler passieren? Wie lässt sich bei Fluktuationen der Wissenstransfer sicherstellen? Wie kann ich Mitarbeiter einbeziehen? Was ist zur Personalentwicklung zu tun?
Unterstützung gibt es ferner bei Beratungsbedarf über flexible Arbeitszeitmodelle oder zum Gesundheitsmanagement, z.B. ergonomische Arbeitsplätze.
Das Programm finanziert keine Rechts- oder Steuerberatung. Es ist "positiv" ausgerichtet, betont Dr. Jedrzejczyk. Wie man Mitarbeitern korrekt kündigt, muss man anderswo in Erfahrung bringen.
Die Beratung erfolgt in drei Schritten. Das kostenfreie Erstberatungsgespräch findet bei einer der 102 regional zuständigen Einrichtung statt. Welche das ist (je nach Postleitzahl), erfährt man im Web.
50 oder 80 % Zuschuss für bis zu zehn Beratungstage
Im Erstgespräch werden die Handlungsfelder ermittelt. Sind alle Förderkriterien erfüllt – diese variieren zum Teil zwischen den Bundesländern – wird ein Beratungsscheck ausgestellt. Mit diesem kann das Unternehmen eine Prozessberatung bei autorisierten Beratern in Anspruch nehmen. Maximal zehn Beratungstage sind möglich.
Ein Beratertag kostet 1000 Euro. Bei Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern werden 80 % (also 8000 Euro) vom Programm finanziert, bei Unternehmen ab zehn Beschäftigten 50 %.
Die Erstberatungsstelle darf keinen konkreten Berater empfehlen. Der Arzt muss sich in einer Internet-Datenbank einen vom Ministerium akkreditierten Anbieter selbst heraussuchen. "Wir suchen bei Bedarf nach ähnlichen Beratungsprojekten", erzählt Dr. Jedrzejczyk. Der Arzt könne sich ja dann bei der Kollegin oder dem Kollegen erkundigen.
Außerdem übernimmt die Erstberatungsstelle das kostenfreie Monitoring. Die Berater sind nämlich verpflichtet, nach jedem Tageseinsatz ein Protokoll zu erstellen. Unternehmer und Erstberatungsstelle können so ggf. nachjustieren.
Die Prozessberatung beginnt üblicherweise mit einem Workshop mit allen Beteiligten. Dort werden die Herausforderungen festgestellt, die dann peu à peu angegangen werden. Gibt es z.B. Streitigkeiten wegen unklarer Arbeitsaufteilung, kann an einer klaren Abgrenzung der Verantwortungsbereiche gearbeitet werden.
Sechs Monate nach der Prozessberatung findet ein abschließendes Ergebnisgespräch mit der Erstberatungsstelle statt.
Quelle: Medical-Tribune-Recherche