Baden-Württemberg: Rettungsschirm für HzV und Facharztverträge der AOK
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Für Ärzte und Psychotherapeuten in Selektivverträgen habe der Gesetzgeber keine auseichende wirtschaftliche Sicherung beschlossen, kritisieren die AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK sowie Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg. Die Selektivpartner haben daher einen eigenen Rettungsschirm für Ärzte vereinbart, die am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg oder den gemeinsamen Facharztverträgen von AOK und Bosch BKK teilnehmen.
Bei Honorarminderungen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahresquartal soll der regionale Rettungsschirm bis zu 90 % des Honorars garantieren. Die Vereinbarung gilt für alle Quartale des Jahres 2020.