Deutschlandticket als Jobticket Das 34-Euro-Ticket kommt

Geld und Steuern Autor: Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin

Ab 2024 wird der Preis des ­Tickets durch eine Anpassung an die Inflation steigen. 
Ab 2024 wird der Preis des ­Tickets durch eine Anpassung an die Inflation steigen. © Firn – stock.adobe.com

Ab Mai gilt das 49-Euro-Ticket. Wollen Arbeitgeber die Zufriedenheit ihrer Angestellten erhöhen, können sie den Fahrschein steuerfrei als Jobticket anbieten. 

Arbeitgeber haben ab sofort eine weitere günstige Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer zu unterstützen und an sich zu binden. Immer mehr Arbeitnehmer klagen über die hohen Spritpreise, insbesondere, wenn sie mit dem Auto zum Arbeitsplatz fahren müssen. Das sogenannte Deutschlandticket (besser bekannt als 49-Euro-Ticket) für den öffent­lichen Nahverkehr gilt ab dem 1. Mai 2023 bundesweit, der Verkauf läuft bereits seit dem 3. April. 

Das Ticket ist für Arbeitgeber also eine attraktive Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine kostengünstige Möglichkeit der Mobilität zu bieten. Genutzt werden können damit deutschlandweit Regionalzüge, Bus, Straßenbahn, U- und S-Bahnen. Nicht darin enthalten sind Fernbusse und Fernzüge – wie z.B. ICE, EC und IC der Deutschen Bahn oder anderer Firmen.

Vertrag mit regionalem Verkehrsbetrieb schließen

Möchten Arbeitgeber Jobtickets anbieten, müssen sie einen Vertrag mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen schließen. Bislang war hierfür oft eine Mindestzahl von Mitarbeitenden vorausgesetzt. Für das Deutschlandticket gilt dies vielerorts nicht mehr. Um den Fahrschein in der Jobversion anbieten zu können, zahlen Arbeitgeber monatlich pro Ticket einen Grundbetrag von entweder 25, 50, 75 oder 100 % des Preises. Bis 2024 gewähren Bund und Länder dann 5 % Rabatt. Die Mitarbeitenden zahlen den Rest des Betrags. Ob für Unternehmen weitere Kosten anfallen, ergibt sich erst im Austausch mit den Kundenberatern der Verkehrsbetriebe vor Ort. Die Abrechnung erfolgt unterschiedlich: Entweder wird der volle Ticketpreis direkt per Lastschrift vom Konto der Angestellten abgebucht, der Arbeitgeber schlägt seinen Zuschuss auf das Gehalt auf. Oder das Unternehmen zahlt den vollen Preis und behält dafür einen Teil des Gehalts ein. 

Autor/in: Isabel Aulehla

Preis wird ab 2024 an Inflation angepasst 

Das Ticket kann über die Internet­seiten oder Apps der Verkehrsunternehmen, die Vertriebskanäle der Deutschen Bahn (Kundenzentren) sowie über die Deutschlandticket-App direkt erworben werden. Dies ist nur im Abonnement möglich, das jedoch monatlich kündbar ist.  

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben bereits vereinbart, dass der Preis von 2024 an „dynamisiert“ und an die Inflation angepasst wird. Er dürfte also steigen. Arbeitgeber können das Ticket für ihre Angestellten vergünstigen, wenn sie es als Jobticket ausgeben oder bezuschussen. Viele Dinge sind aber leider immer noch nicht ganz geklärt. Derzeit lässt sich ­sagen: 

Wenn Arbeitgeber das 49-Euro-Ticket vollständig bezahlen (zusätzlich zum Gehalt), bleibt es nach § 3 Nr. 15 EStG für den Arbeitnehmer wahrscheinlich steuerfrei. Alternativ können Arbeitgeber das Ticket mit mindestens 25 % bezuschussen. Dann werden weitere 5 % durch Bund und Länder über den Arbeitgeber finanziert, dieser Rabatt greift vorerst bis Ende 2024 (allerdings steht die Entscheidung einzelner Länder noch aus). Somit liegt der Preis des Tickets für den Arbeitnehmer dann nur noch bei 34,30 Euro. 

Wie immer bei steuerlichen Vergünstigungen, gibt es auch hierbei ein großes „Aber“. Es gilt, bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere ist derzeit noch nicht eindeutig geklärt, wie eine eventuelle Nutzung des Tickets für Privatfahrten zu behandeln ist. 

Möglicherweise ist eine Bezuschussung über die Lohnabrechnung daher „ungefährlicher“, da der Arbeitnehmer immerhin einen Großteil des Tickets selbst bezahlt. In diesem Punkt gilt es, erst den Standpunkt der Finanzverwaltung abzuwarten – z.B. eine Klarstellung durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen. 

Medical-Tribune-Gastbeitrag