Steuern mit Pkw-Leasing sparen? Das war einmal
Bisher konnten Ärzte, wenn sie einen Praxis-Pkw leasten, mit dem Leasingunternehmen aufgrund hoher, erwarteter Kilometerleistungen eine entsprechend hohe Leasinggebühr vereinbaren, die die Steuerlast drückte. War der Verbrauch im Endeffekt über die Leasingjahre hinweg doch nicht so hoch, war der Restwert des geleasten Pkw relativ gering. Der Arzt konnte das Auto dann zu einem geringen Kaufpreis erwerben, obwohl aufgrund geringerer Kilometerleistungen der Wert des Wagens weitaus höher war, erklärt Wendland.
Unter dieses Steuersparmodell hat der Bundesfinanzhof jetzt einen Schlussstrich gezogen. Wird ein geleaster Wagen vom Arzt zu einem geringen Wert angekauft, setzt das Finanzamt aber den in der Regel deutlich höheren Verkehrswert entgegen. Damit erhöht sich der Gewinn und die mit den hohen Leasingraten eingesparten Steuern sind futsch.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.11.2014, Az.: X R 20/12