Assistenzhunde Tierische Begleiter dürfen drinnen bleiben

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Medical Tribune

In der Regel dürfen Assistenzhunde mit in die Praxis. In der Regel dürfen Assistenzhunde mit in die Praxis. © Boris Djuranovic – stock.adobe.com

In Arztpraxis- und Krankenhausbereichen, wo Menschen in Straßenkleidung herumlaufen, dürfen sich auch Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderungen begleiten, aufhalten. Darauf weist die KBV mit Bezug aufs Behindertengleichstellungsgesetz hin. 

In Einzelfällen könnten allerdings hygienische Gründe oder Infektions- und Gesundheitsgefahren gegen die Mitnahme eines Assistenzhundes in die Arztpraxis sprechen. Praxisteams sollten dann versuchen, Patientinnen und Patienten, die auf einen tierischen Helfer angewiesen sind, z.B. in den Randzeiten einzubestellen.

Zu erkennen sind Assistenzhunde an einem speziellen Abzeichen auf einer Kenndecke, dem Hundegeschirr oder am Halsband, erklärt die KBV. Auch der Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ gilt als Nachweis. Fragen und Antworten zur Assistenzhundeverordnung hat das Bundessozialministerium auf seiner Webseite eingestellt.

Bekannt sind Blindenführhunde. Es gibt aber auch Hunde, die z. B. Menschen mit Demenz, Autismus, Diabetes oder einer posttraumatischen Belastungsstörung helfen.

Quelle: KBV-Praxisnachrichten