Elektronische Patientenakte Vorerst keine Sanktionen bei fehlender Software
Solange der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte nicht erfolgt sei, müssten Ärztinnen und Ärzte keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht installiert haben, zitiert die KBV das Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums. Auch eine Überprüfung, ob Praxen über die geforderte Technik verfügen, solle erst dann stattfinden, wenn der bundesweite Rollout erfolgt sei. Dies werde vorrausichtlich erst nach dem ersten Quartal 2025 der Fall sein.
Bundesweiter Rollout startet frühstens Mitte Februar
Das Ministerium hatte bekanntgegeben, dass die PVS-Hersteller nicht mehr verpflichtet seien, alle Praxen bis zum 15. Januar mit einem zertifiziertem ePA-Modul auszustatten. Der Rollout seitens der Industrie solle zunächst in den Modellregionen beginnen. Wenn die Erfahrungen dort positiv seien, schließe sich der bundesweite Rollout – zusammen mit der Nutzungsverpflichtung der Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an. Dies erfolge frühestens ab dem 15. Februar 2025.
„Der neue Rolloutplan des BMG nimmt unnötigen Druck von allen Beteiligten“, äußerte sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. „Die PVS-Hersteller können ihre ePA-Module nun zunächst testen, bevor sie sie an alle Kunden ausliefern.“ Dies sei laut Dr. Steiner dringend nötig. „Die Praxen brauchen ausreichend getestete Systeme, die auch funktionieren.“ Auch wenigstens das Aussetzen der Sanktionen sei dringend notwendig. „Mit Sanktionen lässt sich die Digitalisierung nicht vorantreiben. Im Gegenteil: Sie schaden der Akzeptanz und müssen komplett gestrichen werden.“
Quelle: Mitteilung der KBV