Verschreibungen und Delegation Neue Regeln für die Drogensubstitution

Verordnungen Autor: Isabel Aulehla

Um die Versorgung opioidabhängiger Menschen steht es weiterhin nicht gut. Um die Versorgung opioidabhängiger Menschen steht es weiterhin nicht gut. © Feng Yu – stock.adobe.com

 Zum 8. April ist eine neue Substitutionsrichtlinie der Bundes­ärztekammer in Kraft getreten. Durch sie werden viele Vereinfachungen regelhaft möglich, die sich während der Coronapandemie als sinnvoll erwiesen haben. Insbesondere für Verordnungen gelten einige Neuerungen.

Take-Home-Verschreibungen dürfen nicht mehr nur persönlich, sondern auch infolge von telemedizinischen Konsultationen ausgehändigt bzw. übersandt werden. Allerdings muss innerhalb von 30 Tagen mindestens ein persönlicher Kontakt stattfinden. Außerdem darf das Substitutionsmittel bei Take-Home-Verschreibungen zur ausnahmsweisen eigenverantwortlichen Einnahme in einer Menge verordnet werden, die für fünf bis sieben Tage reicht. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. 

Der Personenkreis, der den Patienten das Mittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen darf, wurde ausgeweitet: In begründeten Fällen, in denen die Abgabe nicht anders gewährleistet werden kann, können neben medizinischem, pflegerischem und pharmazeutischem Personal künftig auch andere geeignete Personen eingesetzt werden. 

Versorgung abhängiger Patienten ist am Wackeln 

Voraussetzung ist allerdings, dass sie vom substituierenden Arzt eingewiesen wurden. Dies lasse mehr Spielraum für die Delegation, insbesondere in Justizvollzugsanstalten, argumentiert die BÄK. Denn JVA sind in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung neu als Einrichtungen aufgezählt, in denen die Mittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden dürfen. 

Um die Versorgung opioidabhängiger Menschen steht es weiterhin nicht gut: Die Zahl der substituierenden Ärzte ist rückläufig, derzeit versorgen nur noch ca. 2.400 Mediziner bundesweit 81.200 Substitutionspatienten. „Die jüngste Überarbeitung der Richtlinie war notwendig, um die Kontinuität in der Versorgung zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz benötigt es weitere Anstrengungen von allen Akteuren, um die Substitution in Zukunft zu sichern“, meint Erik Bodendieck, Hausarzt und Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Sucht und Drogen“.  

Jeder fünfte substituierende Mediziner nutzte 2022 laut Bundes­opiumstelle die Konsiliarregelung. Durch diese können Ärzte ohne suchtmedizinische Qualifikation bis zu zehn Patienten gleichzeitig substituieren, wenn sie einen suchtmedizinisch qualifizierten Arzt als Konsiliar­arzt in die Behandlung einbeziehen. Die Mediziner, die diese Methode nutzten, behandelten knapp 2 % aller Substitutionspatienten. 

Mitteilung der Bundesärztekammer 

Jeder fünfte substituierende Mediziner nutzte 2022 laut Bundes­opiumstelle die Konsiliarregelung. Jeder fünfte substituierende Mediziner nutzte 2022 laut Bundes­opiumstelle die Konsiliarregelung. © Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte/ Substitutionsregister