Stolperfallen bei Räum- und Streupflicht Winterdienst für Praxisinhaber: Vorsicht, Sturzgefahr!

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Angela Monecke

Für den Winterdienst gibt es Faustregeln, die nicht nur während der Öffnungszeiten der Praxis gelten. Für den Winterdienst gibt es Faustregeln, die nicht nur während der Öffnungszeiten der Praxis gelten. © Ingo Bartussek – stock.adobe.com

Laub und Matsch, Glatteis und Schnee: In den Wintermonaten ist die Sturzgefahr hoch. Da jeder Praxisinhaber für die Sicherheit auf dem Praxisgelände verantwortlich ist, sollte er auch seine Winterpflichten kennen. Stürzt etwa eine Person und verletzt sich, weil nicht sorgfältig gestreut wurde, kann es im Schadensfall teuer werden. 

Für den Winterdienst gibt es Faustregeln, die übrigens nicht nur während der Öffnungszeiten der Praxis gelten. Sowohl Patientinnen und Patienten als auch Mitarbeitende müssen in der Zeit davor und danach die Praxisräume unbeschadet erreichen bzw. verlassen können. Dies gilt ab einer Stunde vor Arbeitsbeginn – je nach Öffnungszeiten kann das auch vor sieben Uhr sein – bis zu dem Zeitpunkt, an dem die letzte Person die Praxistür hinter sich schließt. Kommen Sie mit unseren Praxistipps sicher durch den Winter! 


Schneeräumen, streuen – aber richtig

Praxisinhaber müssen einer Reihe von Winterpflichten nachkommen.

Wer muss Winterdienst schieben?
Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich beim Hauseigentümer. Haben Sie die Praxis nur gemietet, bedeutet das aber nicht, dass kein Winterdienst anfällt. Denn die Verantwortung kann der Vermieter – je nach Mietvertrag – auch auf die Mieterin bzw. den Mieter übertragen, in diesem Fall die Arztpraxis. Wer am Ende fürs Räumen und Streuen zuständig ist, steht in der Regel im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung.

Wann und wo muss geräumt und gestreut werden?
Wege vor der Praxis, wie Eingänge und Gehwege, bei Schnee und Eis müssen geräumt und gestreut werden. Das sieht die sog. Verkehrssicherungspflicht vor. Auch die direkten Zugangswege zur Praxis zählen dazu. Die genauen Zeiten regelt die einzelne Gemeinde. Meist gilt eine Pflicht zwischen 7:00 und 20:00 bzw. 21:00 Uhr an Werktagen, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8:00 oder 9:00 Uhr und bis 20:00 oder 21:00 Uhr.
Von Eis und Schnee befreien müssen Sie allerdings nie das komplette Betriebsgelände, lediglich Zufahrtswege und -straßen müssen geräumt sein, damit sowohl Angestellte als auch Patientinnen und Patienten ungehindert mit dem Auto auf den Parkplatz fahren und das Gebäude erreichen können. Denken Sie auch immer an Treppen und Haustüren. Fußwege müssen so breit geräumt sein, dass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeikommen.

Winterdienst an Dritte auslagern: was beachten?
Viele Praxen beauftragen einen professionellen Winterdienst. Hierbei sollte immer ein klarer Vertrag geschlossen werden, der die Dienstzeiten und Verantwortlichkeiten festlegt. Bei einer Beauftragung muss zudem sichergestellt sein, dass der Dienstleister ausreichend haftpflichtversichert ist und bei einem Unfall für Schäden einstehen kann.

Wie stelle ich die Einhaltung des Winterdienstes sicher?
Regelmäßige Kontrollen und Dokumentationen des erledigten Winterdienstes können helfen, im Falle eines Unfalls sämtliche Maßnahmen nachzuweisen, die hierfür ergriffen wurden. Mit einem Nachweisheft oder einem Protokoll über die durchgeführten Räum- und Streuarbeiten können Sie sich gut absichern. Mit einer sorgfältigen Planung und Durchführung des Winterdienstes minimieren Sie zudem sowohl rechtliche als auch versicherungstechnische Risiken.

Welche Streumittel sind erlaubt?
In vielen Gemeinden ist das Streuen mit Salz auf öffentlichen Wegen stark eingeschränkt oder verboten. Stattdessen sollen Bürgerinnen und Bürger umweltfreundliche Alternativen wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden. Die genauen Regelungen variieren hier. Prüfen Sie daher die örtlichen Vorschriften.


Energiekosten clever senken

Sowohl beim Heizen als auch beim Lüften können Arztpraxen einiges tun, um weniger Energiekosten zu verursachen. 

Wie kann meine Praxis beim Heizen Energie sparen?
Die Heizungen sollten optimal eingestellt sein, damit die Räume nicht überheizen. Die empfohlenen Temperaturen liegen bei 20–23 Grad Celsius in Warte- und Behandlungsräumen. Smarte Thermostate oder Heizungssteuerungen können den Energieverbrauch optimieren, vor allem nachts und außerhalb der Praxiszeiten.
Heizkörper sollten zudem regelmäßig entlüftet werden. Jedes Grad weniger braucht übrigens etwa sechs Prozent weniger Energie.
Achten Sie auch darauf, dass Fenster und Türen gut abgedichtet sind. Ein Dichtungsgummi an der Unterkante der Praxistür lässt sich zum Beispiel einfach selbst anbringen. Sollte es im Wartezimmer ebenfalls ziehen, helfen auch dort selbstklebende Abdichtungen für Fenster und Zimmertüren. 
Bedenken Sie außerdem, dass Vorhänge oder Möbel nicht direkt vor den Heizkörper gehören. Die Wärme verteilt sich nur dann optimal, wenn  ein Mindestabstand von 30 cm eingehalten wird. Vergessen Sie nach Dienstschluss auch nicht, vorhandene Rollläden herunterzulassen bzw. die Vorhänge zuzuziehen.

Wie hilft richtiges Lüften gegen zu hohen Energieverbrauch?
Regelmäßiges Stoßlüften alle 20–30 Minuten sorgt für Luftaustausch ohne großen Wärmeverlust, was energieeffizienter ist als gekippte Fenster. Während des Lüftens sollten Sie die Heizkörper herunterdrehen, damit die Heizung nicht gegen den Kältestoß ankämpft, und die Fenster nur für einige Minuten vollständig öffnen. 
Durch Schulungen können Ihre Mitarbeitenden zur energieeffizienten Nutzung der Heizungs- und Lüftungssysteme beitragen.


Gut planen, Risiken minimieren

Beim Winterdienst gibt es für Arztpraxen gleich mehrere Risiken.

Haftungsrisiken bei Unfällen und Verletzungen: Ist das Praxisgelände nicht ausreichend geräumt und gestreut, drohen rechtliche Ansprüche gegen Sie als Praxisinhaber, etwa wenn eine Person auf diesen Wegen stürzt und sich verletzt.
Tipp: Lassen Sie die Versicherungsbedingungen auf spezifische Ausschlüsse oder Einschränkungen in Bezug auf Winterwetter prüfen, etwa für Ihre Rechtsschutz-, Haftpflicht-, Betriebshaftpflicht-, Unfall- und Gebäudeversicherung.

Bußgelder bei Nicht-Einhaltung von Räumpflichten: Auch Praxisinhabern droht in solchen Fällen ein Bußgeld. 
Tipp: Informieren Sie sich über die aktuellen Vorschriften der Gemeinde zum Winterdienst und stellen Sie sicher, dass die Zeiten und Pflichten genau eingehalten werden (werktags meist ab 7 Uhr bis in die Abendstunden; siehe oben).

Kosten für Schäden durch Streusalz: Salz und andere aggressive Streumittel können Böden und Eingangsbereiche beschädigen.
Tipp: Verwenden Sie alternative Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Oft sind umweltfreundliche Streumittel ohnehin vorgeschrieben.

Fehlender Winterdienst bei Dienstleistern führt zu Verzögerungen: Hat Ihre Praxis den Winterdienst an Dritte auslagert und dieser verspätet sich oder arbeitet unzureichend, kann es zu Verzögerungen und einem erhöhten Unfallrisiko kommen.
Tipp: Schließen Sie nur mit einem zuverlässigen Winterdienstleister klare Verträge über Arbeitszeiten und Verantwortlichkeiten. Stellen Sie auch sicher, dass eine regelmäßige Kontrolle und Kommunikation möglich ist.

Behinderung der Notfallversorgung bei vereisten Eingängen: Glatte oder verschneite Eingänge und Wege können im Notfall den Zugang erschweren und damit die Versorgung gefährden.
Tipp: Sorgen Sie nicht nur während, sondern auch außerhalb der Öffnungszeiten für sichere und zugängliche Wege, besonders wenn es zu Notfällen kommen könnte.

Unzureichende Dokumentation und Beweislast: Bei einem Unfall ohne Nachweis der Räum- und Streumaßnahmen kann es im Schadensfall schwer sein, die eigene Sorgfalt nachzuweisen.
Tipp: Dokumentieren Sie am besten alle durchgeführten Räum- und Streuarbeiten (z. B. in einem Winterdienst-Protokoll oder -Heft), um bei Unfällen den Nachweis erbringen zu können.

Beachten Sie auch folgende Punkte: Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität, wie etwa ältere Menschen oder Personen mit Gehbehinderungen, können durch Eis- und Schneeglätte auf Gehwegen, Treppen und in Eingangsbereichen auch Zugangsprobleme zu Ihrer Praxis haben. Bei starkem Schneefall kann die Räumung und das Streuen zusätzliche Belastungen für das Personal mit sich bringen. Der Winterdienst kann erhebliche Kosten verursachen, die das Budget der Praxis belasten.
Um diese Risiken zu minimieren, ist eine gute Planung und Vorbereitung wichtig. Dazu gehört auch die Festlegung von Verantwortlichkeiten und die regelmäßige Kontrolle der Räumungs- und Streutechniken.
Lassen Sie sich von einem Versicherungsexperten umfassend beraten. Dies kann Ihnen helfen, die passenden Policen zu finden und sicherzustellen, dass alle Risiken abgedeckt sind.

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