Verbandmittel regressfrei verordnen
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Verbandmittel gelten als Medizinprodukt und sind verordnungs- und erstattungsfähig, heißt es in der Infokarte. Ärzte müssen sie auf Muster 16 verordnen, eine PZN kann dabei eingetragen werden. Es gelten weder die Aut-idem-Regelung noch die Importquote. Besonders kostenintensive Behandlungsfälle können bei der KV als Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden. Daher sollte man die Verordnung von Verbandmitteln lückenlos dokumentieren, betont der BVMed.
Quelle: Bürokratieindex 2019