Conflicts of Interest: Persönliche Interessen der Autoren fließen auch in Leitlinien ein
Die Beteiligung eines Pharmaunternehmens an klinischen oder experimentellen Studien sowie die finanzielle Unterstützung und Vortragshonorierung sind nicht ungewöhnlich. Bei Vortragsveranstaltungen huscht die für Redner vorgeschriebene Folie zu den „Conflicts of Interest“ immer besonders schnell vorbei.
Eine Assoziation zwischen finanziellen Interessenkonflikten und positiven Schlussfolgerungen wurde bisher in primären Forschungsstudien und systematischen Reviews bestätigt. Wie sieht es aber mit Leitlinien-Artikeln, Editorials, Reports beratender wissenschaftlicher Ausschüsse oder Übersichtsartikeln aus?
Ob es eine Beziehung zwischen finanziellen oder anderen Interessenkonflikten und positiven Empfehlungen von Medikamenten oder Devices gibt, haben Camilla Nejstgaard von der Universitätsklinik in Odense und Kollegen in einem systematischen Review untersucht. Für die Analyse wurden 21 Studien ausgewählt, die nach solchen Zusammenhängen innerhalb der oben genannten vier Publikationsarten (> 2500 Dokumente) gesucht hatten. Ein relatives Risiko > 1 markierte in der Auswertung, dass Publikationen mit angegebenen Interessenkonflikten öfter positive Empfehlungen kommunizierten als solche ohne Interessenkonflikte.
Was Finanzspritzen betrifft, war dies in allen genannten Publikationstypen der Fall. In Leitlinienartikeln lag das relative Risiko (RR) für eine Assoziation mit positiven Schlussfolgerungen bei 1,26, in Reports beratender Ausschüsse sowie in Übersichtsartikeln bei 1,20. Noch deutlicher zeigte sich der Zusammenhang bei Meinungsbeiträgen wie Editorials mit einem RR von 2,62. Für alle vier Typen von Veröffentlichungen ergab sich ein gemeinsames RR von 1,26.
Mehr Röntgenempfehlungen, wenn Radiologen mitarbeiten
Eine generelle Beziehung zwischen positiven Empfehlungen und Interessenkonflikten nicht-finanzieller Art konnten die Autoren nicht erkennen. Ein Ergebnis hoben sie allerdings gesondert hervor: Eine Studie hatte gefunden, dass Leitlinien zum Mammographie-Screening mit einem RR von 2,10 Interessenkonflikten und positiven Empfehlungen in Verbindung standen, wenn Radiologen an den Leitlinien mitgearbeitet hatten. Einschränkend merken die Autoren an, dass ein Bias in den einzelnen eingeschlossenen Arbeiten nicht ausgeschlossen werden könne, was die generelle Übertragbarkeit ihrer Ergebnisse ebenfalls beeinflusse.
Quelle: Nejstgaard CH et al. BMJ 2020; 371: m4234; DOI: 10.1136/bmj.m4234