Jugendhilfe, psychiatrische Therapie und Diabeteslangzeiteinrichtungen bei Typ-1-Diabetes
Wenn auf Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes ungünstige soziale Faktoren, wie schlechte Familienstrukturen oder mangelnde Erziehungskompetenz der Eltern, treffen, ist eine gute Krankheitsversorgung gefährdet. Ebenso können psychische Komorbiditäten wie ADHS, Depressionen, Ängste, gestörtes Essverhalten oder Störungen des Sozialverhaltens der jungen Patienten sich negativ auf das Krankheitsmanagement auswirken. Auch eine Lese- oder Rechenschwäche ist ein Problemfaktor.
Daher sollten bereits zu Beginn der Diabetesersteinstellung psychische Faktoren wie Selbststeuerung/Impulsivität, Ängstlichkeit, Motivation und die familiäre Situation beurteilt werden, konstatierte der in Herdecke niedergelassene Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Dr. Michael Meusers.
Der HbA1c-Wert als gemeinsamer Erfolgsmaßstab
Eine Kinder- und Jugendpsychiaterin bzw. ein -psychiater kann dann im gegebenen Fall zusammen mit der Diabetologin bzw. dem Diabetologen den Hilfebedarf definieren. Sollte der Patient selbst oder die Familie nicht ausreichend „selbsthilfefähig“ sein, muss die notwendige Unterstützung von der Kinder- und Jugenhilfe konkretisiert und umgesetzt werden.
Dabei gilt in der Zusammenarbeit von Diabetologen und Psychiatern laut Dr. Meusers der Grundsatz: Das Maß für eine erfolgreiche Behandlung muss für beide Parteien der HbA1c-Wert sein.
Ambulant erschöpft? Diabeteslangzeiteinrichtungen
Bei anhaltenden, gravierenden und latent lebensbedrohlichen Störungen der Krankheitsakzeptanz und Krankheitsverarbeitung sowie bei schwerwiegenden Störungen im psychosozialen Bereich ist ein langfristiger Aufenthalt in einer Diabeteslangzeiteinrichtung möglich, in der eine intensive psychologische bzw. psychotherapeutische, diabetologische und pädagogische Betreuung gewährleistet ist, erläuterte der Fachpsychologe Marcelus Jivan, CJD Berchtesgaden. Im Vorfeld sollten alle ambulanten und stationären Möglichkeiten ausgeschöpft sein.
Gesetzliche Finanzierungsmöglichkeiten
- Enge ambulante Einbindung
- Stationäre Aufnahme für einige Tage
- Rehabilitationsaufenthalt für 4–6 Wochen
- Langfristige Betreuung mit Fremdunterkunft
- Langfristige Betreuung mit Tagesunterkunft
- Langfristige Betreuung mit Fremdunterkunft
- Sozialamt/Landeswohlfahrtsverband zuständig
- Langfristige Betreuung mit Fremdunterkunft
Quelle: JA-PED 2018