Sicher durch den Ramadan – was Sie Ihren Diabetespatienten raten können
© iStock/alexkich
Im Fastenmonat Ramadan, der am 23. April begonnen hat, sollen Muslime zwischen Sonnenaufgang und -untergang nicht nur auf Essen und Trinken verzichten. Es dürfen auch keine Medikamente in den Körper gelangen (Tabletten, Tropfen oder Injektionen). Diese Regeln gelten für jeden mündigen, geistig zurechnungsfähigen Moslem, sofern er ihnen ohne Schaden für seine Gesundheit Folge leisten kann. Dementsprechend sind akut und chronisch Kranke, zu denen ja auch die Diabetiker zählen, eigentlich vom Fasten befreit.
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