Verdacht auf Coronavirus 2019-nCoV – Wie sollten Hausärzte vorgehen?

Autor: Kathrin Strobel

Wichtig ist, Verdachts- sowie bestätigte Erkrankungsfälle aufgrund von 2019-nCoV umgehend beim Gesundheitsamt zu melden. Wichtig ist, Verdachts- sowie bestätigte Erkrankungsfälle aufgrund von 2019-nCoV umgehend beim Gesundheitsamt zu melden. © willyam – stock.adobe.com

Die Empfehlungen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) waren bislang größtenteils an Kliniken gerichtet. Dabei ist der Hausarzt für Patienten mit Atemwegsinfekten in der Regel die erste Anlaufstelle. So gehen Sie in der Praxis mit Verdachtsfällen und Kontaktpersonen um.

In den allermeisten Fällen steckt eine Erkältung oder eine Influenza hinter den Atemwegsinfekten, mit denen sich Patienten derzeit in den Praxen vorstellen, heißt es vonseiten der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV liegt laut der Gesellschaft bei Personen mit respiratorischen Symptomen (unabhängig vom Schweregrad) oder Allgemeinbeschwerden (z.B. Abgeschlagenheit) vor, die mit einem bestätigten 2019-nCoV-Fall Kontakt hatten oder sich bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in der chinesischen Provinz Hubei inklusive der Hauptstadt Wuhan aufgehalten haben.

Treffen diese Kriterien zu, sollten Sie den Patienten wenn möglich in einem Praxiszimmer isolieren. Sofern der Betroffene hierzu bereit ist, sollte man ihm einen Mund-Nasen-Schutz anlegen. Für Ärzte und MFA empfehlen sich Schutzkittel, Handschuhe und FFP2-Maske sowie gegebenenfalls eine Schutzbrille. Wer also bislang keine FFP2-Masken in der Praxis hat, sollte sich welche anschaffen.

Als erster Schritt der Diagnostik ist ein Schnelltest auf Influenza sinnvoll. Sollte dieser positiv sein, haben Sie höchstwahrscheinlich die Ursache für die Beschwerden gefunden. Abweichend von den Informationen des Robert Koch-Instituts empfiehlt die DEGAM keine routinemäßige 2019-nCoV-Diagnostik in der Praxis. Denn die hierfür notwendige Sputumgewinnung ist zeitaufwendig und häufig ohne Erfolg. Zudem verfügen ggf. nicht alle Praxen über ausreichende Schutzausrüstung, um die Materialentnahme nach Vorschrift durchzuführen.

So schützen Sie sich und andere

Um das Infektionsrisiko in der Praxis möglichst gering zu halten, rät die DEGAM dazu, Hinweisschilder in der Praxis aufzustellen, die die Patienten darum bitten
  • zwei Meter Abstand vom Tresen zu halten,
  • nicht in die Hand, sondern in ein Taschentuch oder den Ärmel zu niesen/husten und
  • beim Betreten und Verlassen der Praxis die Hände zu desinfizieren.
Selbstverständlich sollten sich an diese Regeln auch alle Kollegen in der Praxis halten und sich zusätzlich möglichst häufig die Hände waschen.

Viel wichtiger ist es, Verdachts- sowie bestätigte Erkrankungsfälle (ebenso wie Todesfälle) aufgrund des neuartigen Coronavirus 2019-nCoV umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. In diesem Zuge muss auch geklärt werden, ob der Patient hospitalisiert oder in häusliche Quarantäne überführt werden muss. Ebenfalls mit dem Gesundheitsamt abzusprechen ist der Umgang mit asymptomatischen Verdachtsfällen bzw. Kontaktpersonen von Erkrankten. In diese Gruppe fallen auch Ärzte und MFA, die ohne ausreichende Schutzbekleidung engen Kontakt mit einem Erkrankten hatten. Derzeit wird für Kontaktpersonen üblicherweise eine 14-tägige Isolation zuhause empfohlen. Eine Testung in der Praxis ist meist nicht erforderlich. In häuslicher Quarantäne sollten die Betroffenen zweimal täglich ihre Körpertemperatur bestimmen und ein Symptomtagebuch führen. Das zuständige Gesundheitsamt nimmt täglich Kontakt zu den isolierten Patienten auf. Die Dauer der Infektiosität wird mangels eindeutiger Daten bis auf weiteres auf zehn Tage ab Symptombeginn festgelegt.

Oberflächen richtig desinfizieren und Ausbreitung vermeiden

Coronaviren überleben auf Oberflächen aus z.B. Kunststoff oder Metall bis zu neun Tage lang – im Durchschnitt bleiben die Viren immerhin vier bis fünf Tage infektiös. Mit Desinfektionsmitteln auf Basis von Ethanol, Wasserstoffperoxid oder Natriumhypochlorit lässt sich die Zahl der Viren allerdings deutlich reduzieren. Diese Präparate sind gegen Coronaviren in der Regel gut wirksam. Zu diesen Erkenntnissen sind Forscher der Ruhr-Universität Bochum und des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Greifswald gelangt. Sie haben 22 Studien mit verschiedenen Coronaviren ausgewertet. Da die Ergebnisse für alle untersuchten Erreger ähnlich waren, gehen sie davon aus, dass sich diese auch auf 2019-nCoV übertragen lassen.

Kampf G et al. J Hosp Infect 2020; DOI: 10.1016/j.jhin.2020.01.022

Ärzte und MFA, die mit einem Verdachtsfall zwar in Kontakt gekommen sind, dabei aber die üblichen Hygeniestandards eingehalten haben, müssen nicht isoliert oder getestet werden. Allerdings empfiehlt sich auch für sie das Führen eines Symptomtagebuchs.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

12019-nCoV: Informationen und Praxishilfen für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte (DEGAM; 03.02.2020). 12019-nCoV: Informationen und Praxishilfen für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte (DEGAM; 03.02.2020). © DEGAM