Waffenrecht im Gesundheitswesen

Aus der Redaktion Autor: Michael Reischmann

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Datenschutz wird mehr und mehr zum obersten Gut. Dies gilt auch im Gesundheitswesen – zumindest bis zu einem gewissen Grad.

Die erste Aufgabe, die einem Patienten gestellt wird, lautet: „Ihr Versicherten­kärtchen, bitte.“ Die zweite – bei stationärer Aufnahme – heißt: „Bitte die Formulare zum Datenschutz unterschreiben.“ Dass man als Vertreter eines arg lädierten Familienmitglieds die „Datenübermittlung an den Hausarzt“ und die „Einwilligung ins Entlassmanagement“ unterzeichnen soll, heißt aber nicht, dass man selbst etwas erfährt. „Wir Ärzte dürfen am Telefon keine Auskunft geben“, teilt der Oberarzt per E-Mail mit. Dabei wäre der betagte Patient froh, wenn seine Lage besprochen würde.

Auch das am Wochenende beim Pfleger zur Authentifizierung hinterlassene Kennwort hilft nichts. Das einzige Terminangebot für…

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