Grünes Licht für Herzkranke? Wann die Fahreignung eingeschränkt ist

Autor: Dr. Angelika Bischoff

Patient*innen können aufgrund von kardiovaskulären Erkrankungen in ihrer Fahrtauglichkeit eingeschränkt sein. Patient*innen können aufgrund von kardiovaskulären Erkrankungen in ihrer Fahrtauglichkeit eingeschränkt sein. © Andreas–adobe.stock.com

Kopfschmerzen, Schwindel, Synkope: Die Symptome kardiovaskulärer Erkrankungen können die Fahrtauglichkeit in unterschiedlichem Ausmaß mindern. In welchen Fällen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko?

Weder eine asymptomatische koronare Herzkrankheit noch eine stabile Angina pectoris beeinträchtigen in der Regel die Fahrtauglichkeit. Auch nach einer erfolgreichen perkutanen Koronarintervention spricht im Prinzip nichts gegen eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr. Findet eine Bypass-Operation statt, wird die Person erst nach zwei bis vier Wochen wieder im vollen Besitz ihrer Fahrtüchtigkeit sein. Da die Rehabilitation unterschiedlich schnell verläuft, sollte ein Facharzt klären, wann die Patientin oder der Patient wieder ans Steuer darf.

Nach einem akuten Koronarsyndrom fällt vor allem die linksventrikuläre Funktion ins Gewicht. Wer mit einer LVEF von ≤ 35 % aus der Klinik entlassen…

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