40 Euro-IGeL führt zu Anklage wegen Betrugs
Dem Darmstädter Arzt wird zur Last gelegt, 2009 bis 2012 seinen Patienten bei Gastro- und Koloskopien jeweils 40 Euro für die Begleitmedikation mit Propofol als IGeL privat berechnet zu haben, obwohl er wusste, dass diese Sedierung zum fakultativen Leistungsinhalt seiner GKV-Abrechnung gehörte. Die Patienten zahlten direkt nach dem Eingriff in bar oder per EC-Karte.
Hinweise eines Berufskollegen hatten die Ermittlungen im Februar 2011 in Gang gebracht. Die Praxisräume wurden im Oktober 2012 durchsucht. In einem Gutachten vom April 2017 stellte der medizinische Sachverständige fest, dass es sich in den 3174 Fällen lediglich um Sedierungen mit Propofol gehandelt habe und nicht um Narkosen. Ob der Fall noch in diesem Jahr verhandelt wird, konnte ein Gerichtssprecher MT nicht sagen.
Quelle: GStA Frankfurt – Pressemitteilung