Bürgergeld Bund spart Milliarden zulasten der GKV

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Der Staat sollte eigentlich das Existenzminimum bedürftiger Bürger sicherstellen. Der Staat sollte eigentlich das Existenzminimum bedürftiger Bürger sicherstellen. © Setareh – stock.adobe.com

Bei Sozialhilfebeziehern kommt der Sozialhilfeträger, i.d.R. die Kommune, vollständig für die Kosten der gesundheitlichen Versorgung auf. Bei Bürgergeldempfängern übernimmt der Bund dagegen nur ein Drittel der Kosten. Über 9 Mrd. Euro jährlich lastet er den Beitragszahlern auf.

Im Jahr 2022 waren lediglich 39 % der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (inzwischen Bürgergeld) gedeckt durch die Beiträge des Bundes für diesen Personenkreis. Dr. Richard Ochmann, Projektleiter Gesundheitspolitik am IGES Institut, ergänzt: „Eine kostendeckende Pauschale hätte fast dreimal höher ausfallen müssen – statt der 2022 tatsächlich vom Bund gezahlten Monatspauschale von 108,48 Euro hätte diese dann 311,45 Euro betragen.“ Zum Vergleich: Für privat krankenversicherte Bürgergeldbezieher zahlt der Staat aus Steuermitteln einen Zuschuss zur PKV in Höhe von bis zu 421,77 Euro im Monat.

Das IGES war vom GKV-Spitzenverband mit einem Gutachten worden: Wie umfassend sind die GKV-Ausgaben für Bezieher von ALG II durch Steuermittel gedeckt? Schließlich ist es die Aufgabe des Staates, das Existenzminimum bedürftiger Bürger zu gewährleisten. 

Der Bund kommt jedoch seinen Ausgleichsverpflichtungen nicht annähernd nach. 2022 waren die GKV-Ausgaben für Bürgergeldbezieher 9,2 Mrd. Euro höher als die Beiträge, die der Bund der GKV für diese Gruppe überwies. 2023 und 2024 dürfte die Unterfinanzierung aufgrund der steigenden Zahl von Leistungsbeziehern noch höher liegen, schätzt die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer. „Durch diese systematische Unterfinanzierung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr Milliardenbeträge verloren.“ 9,2 Mrd. Euro entsprechen rund 0,5 Beitragssatzpunkten.

Der GKV-Verband fordert eine faire Finanzierung, also kostendeckende Pauschalen vom Bund. Schließlich schrieb die Ampel in ihren Koalitionsvertrag: „Wir finanzieren höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln.“

Quelle: Presseinfo – GKV-Spitzenverband