Krankenkassen: Wieviel kassieren die Vorstände tatsächlich an Prämien und Tantiemen?
Um Transparenz beim Vorstandssalär herzustellen, sind die Krankenkassen verpflichtet, zum 1. März die Entgelte des Vorjahres zu veröffentlichen. Das Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen hat, rügt jedoch in einem Rundschreiben vom 27. Februar 2019, dass nicht alle geforderten Angaben gemacht werden.
Ihm ist aufgefallen, dass „vereinzelt keine konkreten Beträge bei den Aufwendungen für den auch privat nutzbaren Dienstwagen und bei der variablen Vergütung sowie in Einzelfällen nur der maximal mögliche Betrag bei der variablen Vergütung“ im Bundesanzeiger angegeben wurden. Es seien aber die 2018 tatsächlich gezahlten Prämien, Tantiemen etc. zu melden.
Die Behörde fordert die Kassen auf, „sämtliche in 2018 für den Vorstand getätigten Aufwendungen mit den konkreten und vollständigen Eurobeträgen“ nachzuliefern. Die gesetzliche Grundlage dafür finde sich im SGB IV. Die genauen Beträge würden fürs Erstellen der zum 1. Juli zu aktualisierenden Gesamtvergütungstrendlinie benötigt.
Die Meldungen von Kassen und KBV findet man auf der Webseite Bundesanzeiger des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Barmer-Chef Prof. Dr. Christoph Straub verdiente z.B. 378 269 Euro und TK-Chef Dr. Jens Baas kassierte 336 207 Euro.
Medical-Tribune-Bericht