Bis Ende 2019 sollen Wissenschaftler Vorschläge für ein neues Vergütungssystem vorlegen
Er habe „Beißhemmung“, erklärte Professor Dr. Volker Ulrich, Präsident der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG), angesichts der Verschwiegenheitsverpflichtung, der er wie alle anderen Mitglieder der KOMV unterliegt. Bis Ende 2019 sollen die unabhängigen Wissenschaftler aus den Bereichen Medizin, Recht und Ökonomie der Bundesregierung einen Bericht vorlegen, wie die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen und die Gebührenordnung in der privaten Krankenversicherung reformiert werden können. Die Vorschläge sollen den Stand des medizinischen Fortschritts und den Versorgungsbedarf der Bevölkerung berücksichtigen.
„Nicht unerhebliches Gefälle“ zwischen EBM und GOÄ
Das könnte auf eine neue einheitliche Gebührenordnung (EGO) hinauslaufen oder jede Vergütungsart wäre für sich zu modernisieren, so Prof. Ulrich, Lehrstuhl Volkswirtschaftslehre der Universität Bayreuth. Der Auftrag sei übrigens so unverbindlich formuliert, dass die Kommission wohl selbst bei einem Bruch der Koalition und ggf. neuem Gesundheitsminister noch weiterarbeiten dürfte.
Die Zielsetzung eines modernen und sektorenübergreifenden Vergütungssystems sei grundsätzlich zu begrüßen, erklärte Dr. Dominik Graf von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). Die Umsetzung erfordere jedoch ein konsequentes Fördern der Ambulantisierung und der vertragsärztlichen Versorgung. Er verwies auf ein „nicht unerhebliches Gefälle“ derzeit zwischen der Vergütung pro Fall nach EBM und GOÄ sowie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. So binde die stationäre Versorgung zurzeit 45 % der Fachärzte (56 % aller berufstätigen Ärzte), obwohl in den Krankenhäusern nur rund 15 % der Versicherten versorgt würden.
Dr. von Stillfried präsentierte konkrete Forderungen:
- Festsetzen eines Katalogs ambulant erbringbarer Leistungen
- Bestimmen des Versorgungsbereichs, der die Leistung am effizientesten erbringen kann
- Anwenden gleicher Kalkulationsprinzipien und Realisieren einer vom Standort unabhängigen gleichen Vergütung
- Aufnahme intermedialer Leistungen wie Übernachtungspauschalen in den EBM
- alle ambulanten und ambulantisierbaren Leistungen gelten als förderungswürdig, Mengensteue-rung soll es nur dort geben, wo nachweislich eine bedarfsgerechte Versorgung gefährdet ist
- Mengensteuerung im stationären Bereich gemäß Versorgungsbedarf und Versorgungsalternativen
Für solche Veränderungen bedürfe es allerdings eines gesetzlichen Auftrags, so der Zi-Vertreter. Er verwies zudem darauf, dass es noch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gibt. Diese soll bis 2020 Vorschläge für eine „sektorenübergreifende Versorgung“ vorlegen. Im September hat sie ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Überlegungen und die Honorardiskussion sind nicht getrennt zu betrachten, zeigten sich die Diskutanten überzeugt.
Inhaltliche Vorgaben für die Honorar-Kommission
- Welche Probleme bestehen bei den geltenden Honorarordnungen im vertrags- und privatärztlichen Bereich?
- Welche grundsätzlichen Ansätze kommen für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen in Betracht, die dazu beitragen könnten, die durch die unterschiedlichen Honorarordnungen verursachten Probleme zu beheben (z.B. Komponenten, Organisation, Anwendung)? Wie ist ihre Eignung zu bewerten (Vor- und Nachteile)?
- Welche rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen müssen für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems beachtet werden? Wie wäre eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen (EBM und GOÄ) ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen (Berufs- und Vertragsfreiheit)?
- Welche Kosten, Finanzierungs- und Honorarverteilungsaspekte für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems sind zu berücksichtigen? Welche Vor- und Nachteile gäbe es?
- Welche Folgen hätte die Einführung eines modernen Vergütungssystems insbesondere auf die Versorgungsqualität? Wie wäre die Verteilungswirkung?