Der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) warnt vor unreflektierten Entscheidungen. Der Verband kritisiert nicht den genetischen Suchtest an sich, der bereits als Individuelle Gesundheitsleistung den Frauen angeboten wird. Er kritisiert, dass der IQWiG-Bericht „keinerlei Hinweise in Bezug auf die praktische Anwendung und Einbindung in das bisherige System der Schwangerenvorsorge“ beinhaltet. BVNP-Präsident Professor Dr. Alexander Scharf unterstellt dem G-BA zudem rein gesundheitsökonomische Betrachtungen.
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA Professor Josef Hecken ist sich der Tragweite einer Entscheidung bewusst. Er hatte bereits im Herbst in einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundestages darauf hingewiesen, dass „fundamentale ethische Fragen unserer Werteordnung berührt“ werden. Aus Sicht der Trägerorganisationen des G-BA, also KBV, GKV-Spitzenverband und Krankenhausgesellschaft, sei es „zwingend notwendig, eine parlamentarische Diskussion und Willensbildung zu der Fragestellung herbeizuführen, ob und wieweit molekulargenetische Testverfahren in der Schwangerschaft zur Anwendung gelangen können“. Politiker streben deshalb fraktionsübergreifend an, das Thema nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) Anfang 2019 auf die Tagesordnung des Bundestages setzen (
MT berichtete).
Fundamentale ethische Fragen unserer Werteordnung
Pränatalmediziner sehen den Vorteil des NIPT allerdings nur im Falle eines negativen Testergebnisses, denn dieses schließe mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Trisomie 21 aus. Umgekehrt reiche der NIPT aber nicht aus, um eine Trisomie 21 sicher zu diagnostizieren, so Prof. Scharf. Ein auffälliges Ergebnis müsse also immer in einer invasiven Untersuchung überprüft werden. Hierüber, so der Arzt eindringlich, müssten Schwangere ebenso aufgeklärt werden, wie darüber, dass der NIPT nicht alle Chromosomenstörungen adressiert und keine Aussagen über die wesentlich häufigeren, nicht genetisch bedingten körperlichen Fehlbildungen des Ungeborenen erlaube.
Der BVNP fordert klare Rahmenbedingungen, sollte der G-BA die NIPT in den GKV-Katalog aufnehmen. Der Test sollte dann u.a. nur in Einrichtungen, die die bestehenden Qualitätsanforderungen an die Beratungskompetenz erfüllen, nur bei Risikoschwangerschaften und kombiniert mit einer Ultraschalluntersuchung angeboten werden.