Trisomie Trisomietest: Kassen übernehmen nach Aufklärung und Beratung die Kosten

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Cornelia Kolbeck

Vor der Durchführung des nicht-invasiven Pränataltests auf Trisomie erfolgt die ärztliche Aufklärung und Beratung gemäß der Versicherteninformation des G-BA. Vor der Durchführung des nicht-invasiven Pränataltests auf Trisomie erfolgt die ärztliche Aufklärung und Beratung gemäß der Versicherteninformation des G-BA. © rumruay – stock.adobe.com

Voraussichtlich ab dem Frühjahr 2022 können Schwangere in begründeten Einzelfällen und nach Beratung durch speziell geschulte Ärzte einen vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien als GKV-Leistung machen lassen. Der G-BA hat dafür eine Aufklärungshilfe vorbereitet.

Frauen sollen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie in ihrer individuellen Situation einen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 oder 21 durchführen wollen, betont der G-BA. Bei der ärztlichen Aufklärung und Beratung soll verpflichtend eine Versicherteninformation zum Einsatz kommen, die der Ausschuss jetzt beschlossen hat. Anlass ist, dass der 2019 gefällte Beschluss zur Kos­tenübernahme der NIPT im kommenden Jahr in Kraft tritt. Es fehlt allerdings noch die Zusage des Bundesgesundheitsministeriums sowie die Festlegung von Abrechnungsziffern für Test und Beratung durch den Bewertungsausschuss. 

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen den freiwilligen genetischen Bluttest, wenn sich aus anderen Unter­suchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder wenn eine Frau gemeinsam mit dem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Lage notwendig ist. 

Untersuchung, die keine Fehlgeburten auslöst

Die Versicherteninformation des G-BA erläutert u.a., welche Aussagen mit dem Test möglich sind, wie zuverlässig die Ergebnisse sind und dass ein auffälliges Ergebnis weiter abgeklärt werden muss.

„Der G-BA hat es sich zu keinem Zeitpunkt leicht gemacht – weder mit der Versicherteninformation noch mit dem Beschluss, den Bluttest auf Trisomien unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen“, erklärt Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Dass die Entscheidung nicht in allen gesellschaftlichen Gruppen auf ungeteilte Zustimmung stoßen werde, sei klar. „Zur Realität gehört aber auch, dass dieser Bluttest seit 2012 zugelassen ist, bisher auf eigene Kosten genutzt wurde und gegenüber den seit den 70er Jahren zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehörenden invasiven Untersuchungen keine Fehlgeburten auslösen kann.“

Quelle: Presseinformation – G-BA