Test auf Trisomie wird Kassenleistung

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Cornelia Kolbeck

NIPT zur Untersuchung auf Trisomien wird in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. NIPT zur Untersuchung auf Trisomien wird in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. © iStock/fotoquique

Der nicht-invasive molekulargenetische Test (NIPT) kann bei Verdacht auf Trisomie 13, 18 oder 21 eine Biopsie der Plazenta oder die Amniozentese vermeiden helfen. Die Vorteile belegt ein dreijähriges Bewertungsverfahren. Nun wird NIPT zur Kassenleistung.

Die invasive Gewinnung von Fruchtwasser oder Plazentagewebe mittels Punktion durch die Bauchdecke einer Schwangeren kann bei fünf bis zehn von 1000 untersuchten Frauen als schwerwiegendste Komplikation eine Fehlgeburt bewirken. Angesichts dieses Schadens­potenzials und der belegten hohen Testgüte hat der Gemeinsamen Bundesausschuss nun beschlossen, NIPT zur Untersuchung auf Trisomien für „begründete Einzelfälle bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen.

Großen Wert legen die Ausschuss-Mitglieder auf eine umfassende Beratung und Aufklärung der Frauen. Diese habe ergebnisoffen stattzufinden. Insbesondere sei von ärztlicher Seite auch das Recht der Schwangeren auf Nichtwissen, auch für Teilergebnisse des NIPT, zu betonen. Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA – voraussichtlich Ende 2020 – beschlossen wurde.

Medical-Tribune-Bericht