Test auf Trisomie wird Kassenleistung
Die invasive Gewinnung von Fruchtwasser oder Plazentagewebe mittels Punktion durch die Bauchdecke einer Schwangeren kann bei fünf bis zehn von 1000 untersuchten Frauen als schwerwiegendste Komplikation eine Fehlgeburt bewirken. Angesichts dieses Schadenspotenzials und der belegten hohen Testgüte hat der Gemeinsamen Bundesausschuss nun beschlossen, NIPT zur Untersuchung auf Trisomien für „begründete Einzelfälle bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen.
Großen Wert legen die Ausschuss-Mitglieder auf eine umfassende Beratung und Aufklärung der Frauen. Diese habe ergebnisoffen stattzufinden. Insbesondere sei von ärztlicher Seite auch das Recht der Schwangeren auf Nichtwissen, auch für Teilergebnisse des NIPT, zu betonen. Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA – voraussichtlich Ende 2020 – beschlossen wurde.
Medical-Tribune-Bericht