Sollen die Kassen Gentests in der Schwangerschaft bezahlen?
Das Interesse an einer „Orientierungsdebatte“ zu – ggf. von der Krankenkasse zu bezahlenden – Bluttests in der Schwangerschaft ist fraktionsübergreifend. Im Frühjahr soll der Bundestag die nicht-invasive pränatale Diagnostik hervorgehoben besprechen. Es gehe um eine breite Verständigung, „an der sich viele Initiativen und Gruppen beteiligen“, sagt die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt. „Die Fortschritte in der genetischen Diagnose zwingen uns als Gesellschaft dazu, die Frage zu beantworten, wie wir mit den dadurch erzeugten Erkenntnissen umgehen wollen“, erklärt der CDU-Politiker und nordrheinische Ärztekammerpräsident Rudolf Henke. Gemeint sind Tests, die Trisomien wie das Down-Syndrom beim ungeborenen Kind in einem frühen Stadium der Schwangerschaft diagnostizieren lassen.
Kassenzulassung könnte eine Türöffnerfunktion haben
Kathrin Vogler (Die Linke) bekräftigt: „Die aktuell zu entscheidende Kassenzulassung des Bluttests auf Trisomie 21 kann eine Türöffnerfunktion erfüllen: Für zwei weitere Trisomien gibt es bereits Bluttests, genauso wie für weitere vier Erbkrankheiten.“ Nicht über Bluttests, aber über weitere Methoden der Molekulargenetik seien in Großbritannien bereits 400 genetisch verursachte Erkrankungen diagnostizierbar. „Wir müssen wegen der rasanten Entwicklung diagnostischer Möglichkeiten zu einer gesetzlichen Regulierung kommen, die jede Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen vermeidet“, so Vogler.