Tattoo-Entfernung: keine Exklusivität für Dermatologen
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Erstmals geregelt wird der Einsatz von Lasern, hochenergetischen Lampen und Ultraschall zu kosmetischen oder sonstigen nicht medizinischen Zwecken.
Künftig dürfen nur noch Ärzte Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent Make-up durchführen. Dazu werden nicht nur Dermatologen oder Plastische Chirurgen berechtigt sein, sondern alle approbierten Ärzte, sofern sie die entsprechende Fachkunde per Weiter- oder Fortbildung nachweisen können.
Diese Regelungen sollen erst Ende 2020 in Kraft treten, verlangt der Bundesrat. Der Regierungsentwurf hatte nur eine Übergangsfrist von drei Monaten vorgesehen.