Trisomie Versicherteninformation zum nichtinvasiven Pränataltest verfügbar

Praxismanagement , Patientenmanagement Autor: MT

Frauen sollen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie einen Pränataltest durchführen wollen. Frauen sollen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie einen Pränataltest durchführen wollen. © dusanpetkovic1 – stock.adobe.com

In bestimmten Fällen zahlen die Krankenkassen künftig den nichtinvasiven Pränataltest auf Trisomie 13, 18 oder 2. Eine Versicherteninformation unterstützt Ärzte bei der Aufklärung.

Ab diesem Sommer wird voraussichtlich der vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie in begründeten Einzelfällen zur Kassenleistung. Kassenärztliche Vereinigungen können daher ab sofort beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine neue Versicherteninformation für ihre Mitglieder ordern. Gynäkologische Praxen erhalten die Broschüren auf dem üblichen Weg über ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

Konkret geht es um den nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 oder 21. Frauen sollen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie in ihrer individuellen Situation einen solchen Test durchführen wollen, schreibt der G-BA. Die Versicherteninformation unterstütze künftig als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung die Beratung der schwangeren Frauen. Die Broschüre beschreibe unter anderem,

  • welche Aussagen mit dem Bluttest möglich sind und welche nicht,
  • wie zuverlässig die Testergebnisse sind und
  • dass ein auffälliges Ergebnis weiter abgeklärt werden muss.

Derzeit wird im Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Vergütungsziffer des Tests verhandelt.

Quelle: Mitteilung des G-BA