Spahn stellt Heilmittel-Blankoverordnung in Aussicht
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium im April Nägel mit Köpfen machen. Laut CDU-Minister Jens Spahn sind die Reformmaßnahmen das Ergebnis von Protesten u.a. der Physiotherapeuten sowie von Gesprächen mit Verbänden und Praktikern.
Ganz oben auf der To-do-Liste stehen höhere Preise. Die Preisbindung an die Entwicklung der Grundlohnsumme soll wegfallen und bei künftigen Verhandlungen sind Vor- und Nachbereitungen der Behandlungseinheiten sowie die Dokumentation zu berücksichtigen. Zudem sollen die Vergütungen vereinheitlicht werden. Dazu sind die Preise für verschiedene Leistungspositionen bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis anzuheben. Um Ungleichbehandlungen in den Ländern auszuschließen, sollen auch die Spitzenverbände der Heilmittelerbringer und der GKV-Spitzenverband Verträge vereinbaren. Hierzu ist der Start der Gespräche für Januar 2020 vorgesehen.
Die Blankoverordnung soll ebenfalls ins Gesetz, wenngleich sich Spahn mit der geringen Piloterprobung nicht zufrieden zeigte. Bis Ende März 2020 sollen zwischen den Vertragspartnern und im Einvernehmen mit der KBV die Indikationen vereinbart werden, für die dann nach Blankoverordnung durch den Arzt z.B. der Physiotherapeut die konkrete Heilmittelleistung auswählt.
Gibt es überhaupt genügend qualifiziertes Personal?
Den Finanzbedarf für alle Maßnahmen bezifferte der Minister auf 500 bis 600 Mio. Euro, zu zahlen aus den Rücklagen der Kassen. Patienten sollen nicht zusätzlich belastet werden. 130 000 bis 140 000 Heilberufler im ambulanten Bereich könnten davon profitieren. Spahn hofft, so eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Allerdings könnte es, wie in der Pflege, an qualifiziertem Personal fehlen. Das Jahresbruttogehalt bei Physiotherapeuten mit zwei Jahren Berufserfahrung liegt derzeit nach Angaben des Portals physiotherapeuten.de bei rd. 23 000 Euro.