Notdienst ade: Krankenhausärzte kein Teil der Sicherstellung
Die seit 2013 bestehende Regelung in der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, dass neben den niedergelassenen Vertragsärzten auch ermächtigte Krankenhausärzte am KV-Notdienst teilnehmen müssen, ist rechtswidrig. So entschied das Bundessozialgericht im Sinne eines Oberarztes für Urologie. Die Verpflichtung zur Teilnahme am KV-Notdienst begründe sich in der Zulassung als Vertragsarzt, so die Richter. Ermächtigte Krankenhausärzte seien aber nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, sondern nur für bestimmte Leistungen in der ambulanten Versorgung ermächtigt. Die Ermächtigung stelle also einen anderen Grad der Einbeziehung in die vertragsärztliche Versorgung dar als die Zulassung.
Wann wird eine Ermächtigung erteilt?
Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2018, Az.: B 6 KA 50/17 R