Bürokratieindex: Fast 60 Tage pro Jahr fürs Erfüllen von Informationspflichten
© Fotolia/vchalup
Die gemeinsame Selbstverwaltung legt den Praxen inzwischen 395 Informationspflichten auf. 16 neue Pflichten sind in diesem Jahr hinzugekommen. Gerade einmal drei sind weggefallen, obwohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen mit großem Engagement versuchen, hier Erleichterungen zu schaffen.
Somit fallen 2018 knapp 323 000 Stunden Bürokratieaufwand mehr an als im Vorjahr, berichtete Koautor Professor Dr. Volker Wittberg, Prorektor für Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule des Mittelstands, Bielefeld. Das macht rund 54,49 Millionen Nettoarbeitsstunden aus und entspricht ca. 60 Arbeitstagen. Nur bei etwa einem Viertel der Aufgaben kann der Arzt oder Psychotherapeut diese von einer Medizinischen Fachangestellten übernehmen lassen. Die KBV betrachtet diese Entwicklung in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit Sorge, zumal auch noch die Pflichten aus Bundesvorgaben zu erfüllen sind. „Ärzte wünschen sich mehr Zeit für ihre Patienten und weniger Zeit am Schreibtisch“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstandes der KBV. Natürlich gebe es Pflichten, auf die nicht verzichtet werden könne, so im Bereich der Qualitätssicherung. Aber: „Es gibt auch bürokratische Anforderungen, deren Nutzen und Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis stehen.“
Konkret nannte Dr. Kriedel die formfreien Anfragen der Krankenkassen auf Platz 8 der am häufigsten erfüllten Informationspflichten – bezogen auf die Nettostunden (12,6 Mio. Fälle; 2,3 Mio. Stunden).
Ein Beispiel: Der Arzt hat für Patient Müller eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 28. November ausgestellt. Am 26. November, also zwei Tage vor Ablauf der AU-Bescheinigung, erhält die Praxis eine formlose Anfrage der Kasse, wann Herr Müller wieder arbeitsfähig ist.