Hausärzteverband Hessen verlangt die Abschaffung von Regressen
Es kann nicht angehen, dass der Feuerwehrmann für das Löschwasser haftet, dass er zum Löschen verbraucht“, urteilt Michael Knoll, Vorstandsmitglied des Hausärzteverbandes Hessen. Er unterstellt den Krankenkassen, Regresse gezielt als Mittel der Abschreckung zu nutzen, um Verschreibungen zu verhindern und so die eigenen Kosten gering zu halten. Die Angst vor Prüfungen auf Wirtschaftlichkeit sei für junge Ärzte ein zentraler Grund, sich nicht niederzulassen.
Ein Problem sieht der Verband nicht nur in den Regressforderungen an sich. Sie würden nach der Prüfung ohnehin meist fallen gelassen oder erheblich geringer angesetzt werden. Vor allem die Mehrarbeit, die Mediziner bei einer Prüfung leisten müssen, mache Regresse zu einem „Bürokratiemonster“.
Der Verband fordert daher die Abschaffung von Prüfverfahren, die allein auf statistischen Berechnungen beruhen. Stattdessen solle die KV die Wirtschaftlichkeit ihrer Mediziner kontrollieren und mit Ärzten sprechen, deren Verschreibungen auffällig sind. Um dies zu erreichen, müsse der Gesetzgeber § 106 SGB V reformieren. Bis dahin fordert der Verband, dass Ärzte für die Mehrarbeit, die für sie aufgrund einer Prüfung anfällt, entschädigt werden sollten.
Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) macht in Hessen laut Verbandes Fortschritte. Rund 6 % der hessischen Patienten und ein Drittel der Hausärzte nehmen inzwischen an der HzV teil. Im bundesweiten Vergleich liegt Hessen mit diesem Anteil von teilnehmenden Ärzten auf Platz vier.
Sorgen Boni künftig für mehr Zulauf in der HzV?
Finanziell ist die HzV für Mediziner lukrativ; 2018 erzielten sie im Mittel über alle Vetrtäge einen Fallwert von 86,50 Euro. Dass trotzdem zwei Drittel der hessischen Ärzte nicht an der HzV teilnehmen, erklärt der Verband mit der komplexen Abrechnung. Für sie werde ein spezielles IT-Modul benötigt. Allerdings zeigt sich in Baden-Württemberg, dass es daran nicht scheitern muss. Hier nimmt bereits die Hälfte der Hausärzte und ein Viertel der Patienten an der HzV teil.
Derzeit haben Versicherte keinen monetären Anreiz, bei der HzV mitzumachen. Ab Mai 2019 werden Krankenkassen allerdings durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz verpflichtet, HzV-Patienten finanzielle Vorteile zu gewähren. Daher könnte sich das Angebot bei Patienten bald größerer Beliebtheit erfreuen. Eine konkrete Ausgestaltung der Boni findet sich im Gesetz jedoch nicht. Daher ist ungewiss, wie die Krankenkassen die Regelung umsetzen werden.
Quelle: Pressegespräch - Hausärzteverband Hessen