Studie vergleicht Versorgung von privat und gesetzlich Krankenversicherten
Die Private Krankenversicherung (PKV) nehme im Systemwettbewerb mit der Gesetzlichen Krankenversicherung häufig die Rolle eines initialen Innovationsmotors ein, heißt es in der Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Als Grund wird u.a. der bremsende Erlaubnisvorbehalt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im ambulanten Bereich angegeben sowie eine bessere Vergütung. Beispiele sind u.a. Positronen-Emissions-Tomographie-CT, Kapselendoskopie, Optische Kohärenztomographie, Genexpressionstests bei Brustkrebs, Cardio-CT sowie die Diagnostik des Prostatakrebses mittels MRT und Fusionsbiopsie.
Der Arzt sei in der Versorgung Privatversicherter nicht an Rabattverträge, Richtlinien, Richtgrößen und Rahmenvereinbarungen gebunden und er müsse keine Sorge vor Regressen haben, erklärte Institutsleiter Frank Wild. Allerdings schauen auch die privaten Unternehmen über entsprechende Tarife für die Versicherten durchaus auf Arzneimittelpreise. So steigt der Anteil von Generika an. Er beträgt jetzt 65 %. In der GKV sind es 95 %.