Warum Sie das Arbeitszeit-Urteil des EuGH fürs Erste ignorieren können

Praxisführung Autor: Isabel Aulehla

Manche Arbeitgeber fürchten das Mehr an Bürokratie, das durch die Erfassung von Arbeitszeiten entstehen kann. Manche Arbeitgeber fürchten das Mehr an Bürokratie, das durch die Erfassung von Arbeitszeiten entstehen kann. © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Unternehmen in den Mitgliedsstaaten die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Die konkrete Übersetzung in deutsches Recht ist jedoch noch offen. Medizinische Interessensverbände stehen dem Urteil zwiegespalten gegenüber.

Bisher wird in vielen Unternehmen auf eine Erfassung der Arbeitszeit verzichtet – ein Modell, das am 14. Mai vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde. Er verpflichtete jetzt die Mitgliedsstaaten dazu, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.

Wie das Urteil in Deutschland umgesetzt werden wird, ist noch offen. Bislang werden in vielen Hausarztpraxen lediglich Dienstpläne mit den Fachangestellten vereinbart, eine Erfassung der tatsächlich gearbeiteten Zeit findet nur in größeren Betrieben statt. Ob das Urteil daran etwas ändern wird, ist noch nicht entschieden. Der EuGH stellt es den Mitgliedsstaaten frei, die Modalitäten der Zeiterfassung von Besonderheiten der Unternehmen, etwa ihrer Größe, abhängig zu machen.

Wie viel Bürokratie bringt Zeiterfassung für die Praxen?

„Es kann auf eine Kleinbetriebsklausel hinauslaufen“, sagt Dr. Florian Hölzel, Fachanwalt für Medizinrecht in Wiesbaden. „Eine solche Klausel kann der Gesetzgeber einrichten, wenn er möchte, dass eine Last erst von Unternehmen einer bestimmten Größe getragen wird.“

Bis das Urteil des EuGH in deutsches Recht übersetzt ist, kann es noch dauern. Der Verband medizinischer Fachberufe freut sich jedenfalls über eine mögliche Stärkung der Arbeitnehmerrechte, fürchtet aber eine Zunahme der Bürokratie: „Als Gewerkschaft begrüßen wir das Urteil grundsätzlich, weil auch in den von uns vertretenen Berufen viele unbezahlte Überstunden geleistet werden.

Wir sehen die Umsetzung jedoch als problematisch an. Zum einen nimmt damit die Bürokratie weiter zu, zum anderen ist die Erfassung bei Homeoffice-Tätigkeiten fraglich“, sagt Ingrid Gerlach, die zweite Vorsitzende des Verbands. „Klar ist aber auch, dass mit einer Zunahme der Personalkosten gerechnet werden muss, wenn die Arbeitgeber jede Überstunde im ambulanten Bereich bezahlen würden.“ Der Marburger Bund fordert den Gesetzgeber auf, das Urteil vollständig und verbindlich in deutsches Recht umzusetzen.

Er betrachtet die Erfassung der Arbeitszeit als Selbstverständlichkeit: „Nur wenn die Arbeitszeit objektiv dokumentiert wird, kann auch verlässlich geprüft werden, ob Höchstgrenzen tatsächlich eingehalten wurden. Ich halte daher das Gerede vom angeblichen Bürokratie-Monster, das jetzt von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und anderen Arbeitgebervertretern bemüht wird, für vorgeschoben“, sagte Rudolf Henke, erster Vorsitzender des Marburger Bundes.

Notieren von Überstunden wahrt den internen Frieden

Der NAV-Virchow-Bund verweist darauf, dass Arbeitszeiten in Praxen ohnehin erfasst werden sollten: „Wir raten allen unseren Mitgliedern seit jeher, Arbeitszeiten und Überstunden ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Schließlich geht es nicht nur um die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Vorgaben, sondern vor allem um Vermeidung von Konflikten und die Wahrung des betrieblichen Friedens.“ Ein sehr strittiges Thema sei die Dauer der Arbeit aber nicht. „Erfahrungsgemäß sind Streitigkeiten um Arbeitszeiten eher seltene arbeitsrechtliche Fälle im Praxisalltag.“

Medical-Tribune-Bericht