Sterbehilfeverein stellt Strafanzeige gegen Spahn
Die Strafanzeige wurde durch den Sterbehilfeverein Dignitas Deutschland beim Berliner Justizsenator eingereicht. Unterzeichnet ist sie von Sandra Martino und Sabine Laube. Die beiden Vereinsvorsitzenden verweisen u.a. auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom März 2017. In bestimmten Ausnahmefällen müssen Schwerstkranke die Möglichkeit bekommen, eine tödliche Dosis Betäubungsmittel (Natrium-Barbital) von einer Bundesbehörde zu erhalten, hatten die Richter geurteilt. Eine extreme Notlage sahen sie in ihren Leitsätzen als vorliegend an, wenn
- die schwere und unheilbare Erkrankung mit gravierenden körperlichen Leiden, insbesondere starken Schmerzen verbunden ist, die bei dem Betroffenen zu einem unerträglichen Leidensdruck führen und nicht ausreichend gelindert werden können,
- der Betroffene entscheidungsfähig ist und sich frei und ernsthaft entschieden hat, sein Leben beenden zu wollen und ihm
- keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunschs zur Verfügung steht.
Mehr als 100 Anträge auf Erwerb eines Betäubungsmittels sind bis Mitte des vergangenen Jahres beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegangen. Genehmigt wurde bis heute kein einziger.