Den Notdienst keinesfalls den Kliniken überlassen!

Kolumnen Autor: Dr. Günter Gerhardt

Eine Generalprobe: Vielleicht will man den KVen den Sicherstellungsauftrag dann komplett wegnehmen. Eine Generalprobe: Vielleicht will man den KVen den Sicherstellungsauftrag dann komplett wegnehmen. © iStock/gpointstudio; MT

Notfallversorgung im Wandel: Wer soll in Zukunft für die Sicherstellung verantwortlich sein? Unser Kolumnist weiß zumindest schon, wer nicht.

Jens Spahn ist aktiv wie keiner vor ihm in diesem Ministeramt. Er traut sich auch an unbequeme und unpopuläre Themen ran. Was wäre wohl mit seinen vielen Plänen passiert, wenn er Verteidigungsminis­ter geworden wäre? Macht er das alles nur, um möglichst schnell „nach oben“ zu kommen? Auf Platz 5 der Top-10-Spitzenpolitiker im ZDF-Politbarometer rangiert er schon.

Spahns jüngster Plan, den Sicherstellungsauftrag in den sprechstundenfreien Zeiten von den KVen auf die Länder zu übertragen, ist ein Aufreger. An Ärztestammtischen wird das sehr unterschiedlich diskutiert: Mal euphorisch („dann sind wir raus aus der Bereitschaftsdienstplanung“), mal mit warnendem Zeigefinger, weil es das Ende der Selbstverwaltung KV bedeuten könnte.

Ich meine auch: Das wäre ein Rückschritt ins Jahr 1883, als Reichskanzler Otto von Bismarck schrittweise die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiter im Deutschen Reich einführte. Es entstanden zahlreiche Krankenkassen, die Einzelverträge abschlossen und beliebig die Bedingungen bestimmen konnten, weil Ärzte keine Selbstverwaltung bzw. Interessenvertretung besaßen.

Die Länder, so der Spahn-Plan, hätten dann zwar einen Teil-Sicherstellungsauftrag, aber keine Ärzte. Hier meldet sich ein weiterer Player zu Wort: die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Laut ihrem Präsidenten Dr. Gerald Gass lassen sich die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) auch ohne KV bewerkstelligen. Das würde bedeuten, der Sicherstellungsauftrag ginge teilweise auf die Krankenhäuser über. Auch wenn ich mir das schon wegen des mangelnden qualifizierten Personals nicht vorstellen kann, müssen wir Niedergelassenen uns fragen, ob der Sicherstellungsauftrag der KV noch so wie vorgesehen gelebt wird.

Darüber wurde auch bei einem gesundheitspolitischen Kolloquium in Mainz mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Dr. Thomas Gebhart (CDU), und dem ehemaligen hessischen KV-Chef Dr. Hans-Friedrich Spies diskutiert. Der Tenor: Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist mittlerweile nicht nur ein Problem außerhalb der Sprechstundenzeiten.

Vor dem Hintergrund, dass immer mehr sog. Notfallpatienten nicht beim niedergelassenen Facharzt ankommen, hat sich ein Trampelpfad zum Krankenhaus entwickelt, auf dem der Ärztliche Bereitschaftsdienst umgangen wird. Diese Fehlentwicklung setzt sich im stationären Bereich fort, landen doch Patienten teilweise in Krankenhausbetten, nur um abzuklären, ob sie überhaupt aufgenommen werden müssen. Inwieweit künftig offene Sprechstunden, Terminservicestellen oder INZ zur Problemlösung beitragen, bleibt abzuwarten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns dafür einsetzen, dass der Sicherstellungsauftrag bei der KV bleibt und uns öffnen für regionale Kooperationsstrukturen, wie sie Dr. Spies vorschlägt. Dr. Gebhart hat zur Reform der Notfallversorgung gesagt, „dass nichts übergebrezelt werden soll“. Er hat eine „Gesamtlösung“ des Gesundheitsministeriums angekündigt, die auch einer Änderung des Grundgesetzes bedürfe. Der Mittelpunkt dieser Notfallversorgung seien Ärzte, die am Krankenhaus im INZ eine Ersteinschätzung vornehmen, wohin der Patient weitergeleitet wird, also in die Notaufnahme oder die KV-Bereitschaftsdienst-Praxis. Das Ministerium befinde sich derzeit in einem Diskussionsprozess.

Einige Niedergelassene freuen sich, sie sagen: „Schön, dann müssen wir nach unserer Sprechstundenzeit keinen Notdienst mehr schieben.“ Doch dann wären wir über die KV komplett außen vor und hätten keinen Zugriff mehr auf Dienstpläne und das Geld für die Notfallversorgung sowie keine rechtliche Handhabe mehr, einen Vertragsarzt zum Bereitschaftsdienst einzuteilen.

Beispielsweise gibt die KV Baden-Württemberg jährlich etwa 38 Mio. Euro aus. Aber ohne Rechtsgrundlage geht das nicht mehr. Diesen Widerspruch muss ein solches Gesetz unbedingt auflösen.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Notfallreform eine Art Generalprobe ist. Nach dem Motto: Wenn das ohne Gegenwehr über die Bühne geht, kann man den KVen den Sicherstellungsauftrag auch komplett wegnehmen – und auf die Krankenhäuser übertragen.

Und eine andere Frage ist, ob die Länder nicht durch eigene Gesetzgebung am Ende doch wieder auf die Vertragsärzte zugreifen können, etwa durch ein Heilberufekammergesetz oder Ähnliches. Dann organisieren wir mit unseren KVen den Notdienst doch lieber selbst.