Drogensüchtiger Arzt ist Gefahr für Patienten
In der Praxis, in der der 40-Jährige als Arzt angestellt war, stahl er diverse Arzneimittel. Dafür wurde er verurteilt. Als dies bekannt wurde, ordnete das zuständige Landesamt eine labor- und fachärztliche Untersuchung an.
Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Mediziner wegen der nahezu ständigen Vergiftung mit Drogen, Schlaf- und Beruhigungsmitteln sowie morphinhaltigen Schmerzmitteln, gesundheitlich nicht für den Arztberuf geeignet sei. Daraufhin ordnete das Landesamt das sofortige Ruhen der Approbation an.
Der Betroffene reichte seinen Widerspruch gegen diese Entscheidung per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein – und scheiterte (Beschluss vom 20.11.2020, Az.: 4 L 789/20.MZ). Das Ruhen der Approbation sei zu Recht angeordnet worden, so das Gericht. Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass der Antragsteller nicht in der Lage sei, zum Wohl seiner Patienten den Beruf als Arzt auszuüben. Auch fehle ihm derzeit die Einsicht in die Notwendigkeit einer Therapie sowie die Motivation hierfür. Der Schutz der Patienten sowie die ordnungsgemäße Gesundheitsversorgung der Bevölkerung habe Vorrang vor dem Recht auf Berufsfreiheit.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins