Reform der Approbationsordnung: Das soll sich im Medizinstudium ändern
Das Medizinstudium gilt schon lange als reformbedürftig, zuletzt wurde es 2002 erneuert. Bis Ende Januar konnten Fakultäten und Verbände Stellung zum Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine neue Approbationsordnung beziehen. Die Neuerung soll Ziele verwirklichen, die die Politik vor drei Jahren im „Masterplan Medizinstudium 2020“ formulierte.
Verpflichtende Prüfung der Allgemeinmedizin im Examen
Vor allem die Allgemeinmedizin soll stärker gewichtet werden, im Staatsexamen ist sogar eine verpflichtende Prüfung im Fach vorgesehen. Auch kommunikative Kompetenzen sowie der Umgang mit wissenschaftlichen Studien sollen geschult werden. Die Umsetzung der Reform ist für Oktober 2025 geplant. Vorschläge zur Finanzierung gibt es bislang nicht.
1. Keine Trennung von vorklinischer und klinischer Phase
Von Beginn an soll das Studium Theorie und Praxis besser verknüpfen. Der Entwurf sieht daher eine Auflösung der bisher strikten Trennung von Vorklinik und Klinik vor. Ermöglicht werden soll das unter anderem durch Blockpraktika in Lehrpraxen.
2. Blockpraktika statt Famulatur
Die vierwöchige Famulatur, die Studierende bislang in einer Hausarztpraxis absolvieren mussten, wurde gestrichen. Stattdessen sind ab dem zweiten Semester Blockpraktika vorgesehen, die jeweils ein- bis zwei Wochen dauern und insgesamt acht Wochen des Studiums ausmachen. Diese Praktika sind verpflichtend in hausärztlichen Lehrpraxen zu absolvieren. Jeder Student darf hierfür maximal zwei Praxen wählen. Das soll es ermöglichen, die Krankheitsverläufe schon bekannter Patienten zu beobachten. Die Bundesärztekammer sowie verschiedene Verbände bezweifeln, dass es aktuell genug Lehrpraxen gibt, um die Reformpläne umzusetzen. Die Gewinnung weiterer Praxen sei herausfordernd. Zudem verlangt die BÄK, dass die höhere Praxisnähe nicht zur Arbeitsverdichtung der Lehrärzte führen dürfe.
3. Praktisches Jahr
Der letzte Studienabschnitt soll gemäß Arbeitsentwurf in vier Quartale unterteilt werden. Zwei davon müssen verpflichtend in der Inneren Medizin und der Chirurgie absolviert werden, eines der beiden verbleibenden Quartale ist wahlweise in der Allgemeinmedizin oder einer anderen ambulanten Praxis mit Schwerpunkt abzuleisten. Zudem soll ein „Logbuch“, das die Universitäten ausstellen müssen, als Ausbildungsplan für das Praktische Jahr dienen und besser strukturieren. Nach wie vor werden Kliniken nicht verpflichtet, Studierende zu bezahlen. Die Bundesärztekammer sowie die Bundesvertretung der Medizinstudierenden sehen hier Verbesserungsbedarf.
4.Innovationsklausel
Eine umstrittene Regelung soll es Universitäten ermöglichen, das Medizinstudium unter bestimmten Bedingungen auf fünf Jahre zu verkürzen. Bislang dauert es sechs Jahre. Der Marburger Bund kritisiert die Klausel scharf, auch die Bundesärztekammer lehnt sie entschieden ab. Wenn man den Umfang des Studiums erhöhe und gleichzeitig die Dauer reduziere, setze man die Studierenden unter Druck, argumentiert der Marburger Bund. Damit riskiere man neben einer schlechteren Ausbildung auch ein höheres Burnout-Risiko unter den Studierenden.
Medical-Tribune-Bericht