Eindringen in hausärztliche Hoheitsgebiete: Fachärzte sehen sich als Grundversorger
Dr. Dirk Heinrich, der Vorsitzende des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa), wiederholte beim Fachärztetag des Hauptstadtkongresses die Forderungen aus dem kurz zuvor veröffentlichten Verbandspapier „Fachärzte in der Grundversorgung“. Die Politik müsse anerkennen, dass Grundversorgung nicht nur durch Hausärzte, sondern auch wohnortnah durch Fachärzte erbracht werde, sagte er in Anwesenheit von Vertretern aus der Bundespolitik. Diese fachärztliche Grundversorgung müsse deshalb – ebenso wie die hausärztliche – im Sozialgesetzbuch V verankert werden.
„Wir wollen den Hausärzten aber nichts wegnehmen“
Der Gesetzgeber habe „diesen Ist-Zustand im Grunde genommen bereits verstanden, indem er Gynäkologen und Augenärzte aus den Terminservicestellen und damals aus der Praxisgebühr herausgenommen hat“, so der Hamburger HNO-Arzt. Es gebe aber weit mehr Fachgebiete, die in der Grundversorgung tätig seien.
Der Fachärztechef stellte zugleich klar, dass es nicht darum gehe, „den Hausärzten etwas wegzunehmen“. Der Hausarzt sei weiterhin Casemanager und Facharzt für multimorbide Patienten. Die fachärztliche Leistung in der Grundversorgung müsste aber anerkannt werden, damit in einem zweiten Schritt eine gemeinsame Koordinierung erfolgen könne, welcher Patient wo versorgt wird. Schließlich gingen nicht nur in den nächsten Jahren Hausärzte, sondern auch Fachärzte in Rente. Im Grundsatzpapier heißt es hierzu: „Die Weiterbildungsförderung hat bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Selbst wenn ab jetzt alle Studienanfänger Hausärzte würden, wäre das Nachwuchsproblem frühestens in zwölf Jahren ansatzweise gelöst. Aber damit ist nicht zu rechnen.“ Auch deshalb seien schon jetzt im hausärztlichen Versorgungsbereich Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung zugelassen. Sie stellten inzwischen ca. 30 % der dort tätigen Ärzte.
Dr. Heinrich bekräftigte zudem die SpiFa-Forderung nach einem Ausstieg aus der Budgetierung. Relevante Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie Leistungen, die mit der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung belegt sind, sollen extrabudgetär vergütet werden – und zwar über feste Preise ohne Mengenbegrenzung.
Facharztpraxen laufen über – nun noch Grundversorgung?
Die Bundestagspolitiker zeigten sich in der Veranstaltung nicht überzeugt von den Wünschen der Spezialisten. Der Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt (CDU) erklärte, ihn erreichten Schreiben von Fachärzten, dass die Praxen überliefen und die Arbeit kaum zu bewältigen sei. Mache es da noch Sinn, in die Grundversorgung abzudriften? Auch bezüglich der Herausnahme fachärztlicher Grundversorgerhonorare aus der Gesamtvergütung zeigte er sich skeptisch: „Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist.“
Es werde aber sicher keine Bundesregierung einen Paradigmenwechsel verhindern, wenn von Haus- und Fachärzten, die sich einig sind, tragende Versorgungskonzepte vorgelegt werden, so der Parlamentarier. In der aktuellen Legislatur habe man jedoch den Eindruck gewonnen, dass nicht die große Harmonie herrsche. Der Gesetzgeber musste deshalb sogar eingreifen. Monstadt hält deshalb auch für richtig, vorerst an den getrennten Honorartöpfen für Haus- und Fachärzte festzuhalten. Ihm sei kein Modell bekannt, das besser funktioniere.
Viele Gesetze beschlossen, jetzt die Wirkung abwarten
Hausärzte sind wichtig, in der Lotsenfunktion und in der Fläche, stellte Professor Dr. Edgar Franke (SPD) klar. Und es sei aber beängstigend, wie viele Hausärzte – und inzwischen auch Fachärzte – vor allem auf dem Land fehlten. Deshalb sei es nötig, über den Strukturfonds der KVen Anreize zu schaffen, um das Land attraktiv zu machen. Er warnte aber davor, Hausärzte gegen Fachärzte auszuspielen.
Wenn aber doch die Versorgungsrealität Leistungen der Fachärzte in der Grundversorgung zeige, müsse da nicht der aktuell nur für die hausärztliche Grundversorgung bestimmende § 73 Abs. 1a SGB V angepasst werden?, hakte der Moderator nach. Sicher, das könne man machen, so Prof. Franke. Der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses verwies jedoch darauf, dass die Koalition viele Gesetze beschlossen habe und manche auch nachträglich geändert wurden: „Jetzt müssen wir erst einmal sehen, wie sie wirken.“
Die Diskussion machte deutlich, dass die Abgeordneten die SpiFa-Forderungen zwar interessiert zur Kenntnis nehmen, in der nächsten Legislatur aber andere gesundheitspolitische Themen priorisiert werden, darunter die Einführung der Bürgerversicherung – ein Toppunkt auf der Agenda der Linken, wie deren Vertreterin Kathrin Vogler deutlich machte, aber auch der SPD. In den Fokus der Politiker wird zudem die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses rücken. Hier muss nachgebessert werden, so die Überzeugung aller.
HÄV-Chef bezeichnet Papier als „ziemlich wirr“
Kommentar zu den Forderungen des SpiFa- von Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes
„Das Papier ist aus meiner Sicht, vorsichtig ausgedrückt, ziemlich wirr. Es werden eine Menge steiler Thesen in den Raum geworfen, ohne die Konsequenzen für die Patientenversorgung zu bedenken. So sollen beispielsweise Urologen oder Orthopäden große Teile der hausärztlichen Versorgung übernehmen, ohne dass sie hierfür in ihrer jeweiligen Weiterbildung qualifiziert worden sind. Nicht ohne Grund gibt es ja eine spezifische fünfjährige Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Das ist ja nichts, was man nebenbei miterledigt. Wir Hausärzte fangen ja auch nicht auf einmal an, Gehirnoperationen durchzuführen, denn dafür sind wir nicht weitergebildet. Wir dachten eigentlich, dass solche von Unkenntnis geprägten Vorstellungen der Vergangenheit angehören.“