Kommentar Ende einer Unverschämtheit
Der Freitag vergangener Woche begann politisch erfreulich – um dann niederschmetternd zu enden. Morgens kippte der Bundestag endlich § 219a StGB, das „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche. Er stärkte damit das Selbstbestimmungsrecht von Frauen sowie die Informationsfreiheit von Ärzten. Schon wenige Stunden später schockierte jedoch das Urteil des Supreme Court in den USA: Die einzelnen Bundesstaaten dürfen Abruptionen verbieten. In Louisiana, Arkansas und anderen Staaten sind sie nun selbst nach Vergewaltigungen nicht mehr erlaubt, vielerorts werden Verschärfungen zeitnah folgen.
Im Vergleich zu diesem Rückschritt scheint die hitzige Debatte, die hierzulande um 219a geführt wurde, wie ein Sturm im Wasserglas. Die Abschaffung des Paragrafen (der in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Juni 1933 stammt) war überfällig und hätte selbstverständlich sein müssen – auch für Gegner von Abruptionen. Der Berufsgruppe, die Abbrüche durchführen darf, ist das Werben für ihre Leistungen per Berufsordnung ohnehin verboten. Auch aus moralischer Sicht war der Paragraf nicht haltbar: Er funktionierte de facto wie ein Informationsverbot, trug zur Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bei und erschwerte Frauen in Notlage ihre Entscheidung. Es erschüttert, dass Union und AfD lieber an dieser heimlichen Kriminalisierung festgehalten hätten, als eine ehrliche Debatte um das führen, was sie eigentlich diskutieren wollen: das Selbstbestimmungsrecht von Frauen angesichts einer ethisch schwerwiegenden Frage. Vielleicht ahnen sie, dass ihre Argumente aus der Zeit gefallen sind?
Die Abschaffung von § 219a beendet glücklicherweise die Zeiten, in denen wenige fanatische Abtreibungsgegner eine ganze Berufsgruppe mit juristischen Angriffen verunsichern konnten. Zur Erinnerung: Viele der Anzeigen, die in den letzten Jahren gegen Ärzte gestellt wurden, gehen auf Figuren wie Yannic Hendricks und Klaus Günter Annen zurück. Ersterer sagte mal in einem Interview, im Internet nach Ärzten zu suchen, die Abruptionen anbieten, und sie anzuzeigen sei „ein Hobby“ von ihm. Annen setzt auf seinen Internetseiten Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust gleich und führt eine Liste von Ärzten, die die Leistung erbringen. Es ist skurril, dass Mediziner für sachliche Informationen belangt wurden, diese Websites aber existieren dürfen. Es verwundert auch nicht, dass es seit 2019 nur ganze 368 Praxen wagten, sich in die Liste der Bundesärztekammer einzutragen, die angibt, wer Abbrüche anbietet. Die Abschaffung von § 219a stellt also das längst überfällige Ende einer Unverschämtheit dar.
Isabel Aulehla
Redaktion Gesundheitspolitik