Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz: Union und SPD streichen Verbot der Diagnosevergütung
Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz, dessen Verabschiedung am 13. Februar auf der Tagesordnung des Bundestages stand, sollten ursprünglich jegliche monetären Kodieranreize in Verträgen zwischen Ärzten und Kassen ausgeschlossen werden.
Anlass waren Auffälligkeiten in der Diagnosekodierung – vor allem hohe Steigerungsraten bei bestimmten Morbiditätsgruppen, die einen Zuschlag im Risikostrukturausgleich auslösen. Die Unsicherheit, ob sich eine Beeinflussung der Diagnosekodierung bezahlt macht, sollte abschreckende Wirkung entfalten.
Im Vorfeld des Beschlusses im Bundestag äußerten sich jedoch Ärzte und Krankenkassen kritisch. So warnten die Allianz Deutscher Ärzteverbände und die AOK, dass mit der Neuregelung alle Verträge zur besseren Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, die Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorsehen, unzulässig würden. Dabei sorge erst die genaue Definition der Diagnosen und erforderlichen medizinischen Maßnahmen für eine aufwandsgerechte Vergütung der Ärzte.
Kritik hatte auch der Bundesrat geäußert. Käme es zu einem generellen Verbot von Diagnoselisten, würde die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung und zur besonderen Versorgung, die an der eindeutig definierten Krankheitslast ausgerichtet seien, ihre steuernde Wirkung verlieren. Es sei fraglich, ob unter diesen Voraussetzungen vergleichbare Versorgungsinhalte überhaupt noch sinnvoll vereinbart werden könnten. Die Länderkammer befürchtete eine erhebliche Unruhe im ärztlichen Versorgungsgeschehen, was den Nachwuchs abschrecke, sich als Vertragsarzt niederzulassen.
Gutachten zu einer Manipulationsbremse
Offenbar haben die Einsprüche gewirkt. Die Fraktionen von Union und Sozialdemokraten haben mit einem Änderungsantrag das im Gesetzentwurf vorgesehene Totalverbot der Verknüpfung von Diagnosen und Vergütung gestrichen. Ein Gutachten zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs soll allerdings eine Manipulationsbremse im Risikostrukturausgleich für 2023 prüfen.
Medical-Tribune-Bericht