Flüchtling kämpft um eine neue Niere
Basel H. stammt aus Syrien. 2015 kam er zusammen mit seiner Familie nach Deutschland, als Christen waren sie vom IS bedroht. Inzwischen ist der 22-Jährige schwer krank. Auf Grund einer Niereninsuffienz Typ 5 muss der junge Syrer dreimal in der Woche zur Dialyse in die Uniklinik Düsseldorf (UKD).
Antwort der BÄK ergab „rechtliche Hindernisse“
Seine beiden Brüder wollen ihm durch eine Nierenspende helfen. Die AOK ist bereit, die Kosten zu übernehmen. Doch das UKD lehnte die Operation zunächst ab, denn die Rechtslage sei unklar. Eine Anfrage an die Bundesärztekammer (BÄK) hatte ergeben, dass „rechtliche Hindernisse“ der Transplantation entgegenstünden.
Hintergrund ist ein Beschluss der BÄK vom August 2016. Danach haben Flüchtlinge, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) medizinisch versorgt werden, keinen Anspruch auf eine Aufnahme in die Warteliste zur Organtransplantation. Dies ist aber die Voraussetzung für den Nierenersatz. Das AsylbLG sieht nur die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vor.
„In der Regel besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in die Warteliste, wenn eine Organersatztherapie möglich ist. Dies gilt insbesondere für eine Dialysetherapie einer Niereninsuffizienz“, so der Beschluss der BÄK auf Empfehlung der Ständigen Kommission Organtransplantation (STÄKO).
Allerdings sei eine Organtransplantation mit dem AsylLG vereinbar, „wenn es sich um eine High-Urgency-Leistung oder um Fälle mit vergleichbarer Dringlichkeit“ handele. Für die Aufnahme in die Warteliste komme es maßgeblich darauf an, ob statt der Organtransplantation eine entsprechende Organersatztherapie zur Verfügung stehe und ob die Transplantation unerlässlich sei.
Neue Rechtslage im konkreten Fall
Laut dem dritten Bericht der Bundesregierung zu den Entwicklungen in der Transplantationsmedizin wurden 2014 bis 2016 an die STÄKO 17 Anfragen zur Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern in die Warteliste zur Organtransplantation gestellt. Das habe das Gremium zu dem Grundsatzpapier mit Handlungsempfehlungen für die Transplantationszentren veranlasst.
Inzwischen hat der Düsseldorfer Fall Wellen geschlagen. Von „Diskriminierung und unethischem Verhalten“ gegenüber Flüchtlingen war die Rede. In einer Stellungnahme weist die Bundesärztekammer diese Vorwürfe zurück. „Die Ärzteschaft hat sich wiederholt für einen unbürokratischen Zugang von nicht anerkannten Asylbewerbern zu Gesundheitsleistungen ausgesprochen und gefordert, dass Einschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgehoben werden sollten“, erklärt Professor Dr. Ruth Rissing-van Saan, die Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer.
Für den Düsseldorfer Patienten scheint es jetzt aber einen Weg zur Transplantation zu geben. Er verfüge über einen Aufenthaltstitel, der ihm Leistungen nach den Regelungen des Sozial- und Ausländerrechts gewähre, so Prof. Rissing-van Saan. Das AsylLG und die daraus resultierenden Grundsätze der Bundesärztekammer müssten daher nicht angewendet werden. Dieser Status sei der BÄK bisher nicht bekannt gewesen. Aufgrund der neuen Rechtslage hat das UKD die medizinische Prüfung für eine Transplantation eingeleitet und will diese, falls möglich, für den Patienten durchführen.
8000 Dialysepatienten warten auf eine Spender-Niere
In Düsseldorf warten derzeit fast 370 Patienten auf eine neue Niere. Im Jahr 2016 führte die Uniklinik 76 Nierentransplantationen, einschließlich Lebendspenden, durch. Bundesweit warten etwa 8000 Dialysepatienten auf eine Nierentransplantation.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht