Fortbildungen auf dem Prüfstand: Punktabzug bei Sponsoring?

Interview Autor: Michael Reischmann

Alle denkbaren Beeinflussungen reglementieren zu wollen, führt ins Absurde, sagt Dr. Max Kaplan, Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung". Alle denkbaren Beeinflussungen reglementieren zu wollen, führt ins Absurde, sagt Dr. Max Kaplan, Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung". © iStock.com/cyano66, artvea, ferhat tekdemir, mouze art, PeterSnow, Stefan Ilic, Teymur Alimardanov

Bei der zertifizierten ärztlichen Fortbildung sind Interessenkonflikte immer wieder ein Reizthema. Sollten die Ärztekammern bei der Vergabe von CME-Punkten neue Wege gehen? Der Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Fortbildung“, äußert sich hierzu.

Herr Dr. Kaplan, wie viel Euro muss ein Allgemeinarzt innerhalb von fünf Jahren mindestens ausgeben, um die nötigen 250 Fortbildungspunkte zu erwerben?

Dr. Kaplan: Hierzu liegen der Bundesärztekammer keine allgemeingültigen Zahlen vor. Aber ich bin mir sicher, dass Ihre Leserinnen und Leser eigene Erfahrungswerte haben.

Die Ärzteinitiative MEZIS („Mein Essen zahl‘ ich selbst“) möchte, dass die Ärztekammern nur noch industrieunabhängige Fortbildungen mit CME-Punkten ausstatten. Veranstaltungen, bei denen Sponsorengelder fließen, weil dort Themen behandelt werden, die zu verschreibungspflichtigen Präparaten der Unternehmen passen, sollten – weil „Marketing“ – nicht bepunktet werden, dürften aber natürlich weiterhin besucht werden. Wie bewerten Sie diese Idee?

Dr. Kaplan: Zunächst einmal ist festzustellen, dass Industriebeteiligungen bei der Fortbildung alles andere als der Regelfall sind. Wichtig sind klare Vorgaben, wie ein Zusammenwirken zwischen Ärzteschaft und Industrie im Rahmen des Fortbildungssponsorings zu gestalten ist – und diese Vorgaben haben wir. Die Muster-Berufsordnung führt dazu aus, dass die Annahme von Beiträgen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen ausschließlich für die Finanzierung des wissenschaftlichen Programms ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen und nur in angemessenem Umfang erlaubt ist. Das Sponsoring, dessen Bedingungen und Umfang sind bei der Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung offenzulegen. Stellt sich heraus, dass die Angemessenheit oder die Art der Leistungen nicht regelkonform sind, hat dies Folgen und bringt Sanktionen in der Form mit sich, dass einer Fortbildung die Zertifizierung versagt wird. Und ganz klar werden produktbezogene Fortbildungen der Industrie gemäß den Regelwerken der Kammern nicht anerkannt. Unsere Prämisse ist Neutralität und Transparenz.

Aktuelle Aufmerksamkeit hat der Fall einer gesponserten Fortbildung, der von der Ärztekammer Baden-Württemberg die Zertifizierung versagt wurde. MEZIS hat weitere Kammern, in deren Gebiet das Programm stattfand, angeschrieben: Sie sollen ebenfalls die Zertifizierung verwehren – wegen Interessenkonflikten von Referenten, die selbsterklärtermaßen in der Vergangenheit Bezüge von Firmen erhielten, die jetzt Sponsoren sind. Wird hier ein folgenreiches Exempel statuiert?

Dr. Kaplan: Es ist nicht ungewöhnlich, dass Kammern eine Zertifizierung versagen, wenn die Vorgaben für Neutralität und Transparenz nicht eingehalten werden. Das ist ein gängiges Verfahren.

Über 400 000 Angebote

Laut Bundesärztekammer werden in Deutschland pro Jahr mehr als 400 000 zertifizierte Fortbildungsmaßnahmen angeboten. Die Anteile gesponserter Veranstaltungen oder im Zertifizierungsverfahren abgelehnter Angebote kann sie nicht beziffern.

Beißt sich die Katze nicht in den Schwanz: Ärzte, die – wie politisch gewünscht – ihre Bezüge von Pharmaunternehmen im Internet offenlegen, disqualifizieren sich damit als Referenten oder Beiräte für bestimmte Fortbildungen? Auch das – schon bislang gebremste – Interesse von Ärzten, ihre Fortbildungsunterstützung durch Unternehmen kundzutun, wird so nicht größer werden.  Dr. Kaplan: Wir wollen niemanden stigmatisieren. Weil aber eine Zusammenarbeit das Risiko für einen Interessenkonflikt und damit gegebenenfalls für unerwünschte Beeinflussung birgt, ist es unabdingbar, dass diese Zusammenarbeit und die damit verbundenen Interessen offengelegt werden. Nur so können sich Teilnehmer einer Fortbildung selbst ein Urteil über mögliche Beeinflussung bilden. Aufgeklärte und sensibilisierte Teilnehmer mit ad­äquatem Urteilsvermögen sind der beste Schutz vor unstatthafter Beeinflussung. Im Vordergrund steht immer die Information, nicht die Ausgrenzung aufgrund von Verbindungen zur Industrie oder zu anderen Gruppierungen. Das haben wir so auch in den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung ausgeführt. Aber weil Sie in Ihrer Frage offenbar auch auf den Transparenzkodex des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) anspielen: Ich meine, dass die Veröffentlichung der Bezüge von der Pharmaindustrie nicht nur freiwillig, wie im FSA-Transparenzkodex vorgesehen, sondern verpflichtend sein müsste, wie beim Physicians Payments Sunshine Act in den USA. Wie lässt sich das Problem der Interessenkonflikte und ihrer Offenlegung bei Fortbildungen aus Sicht der Ärztekammern beheben? Gibt es konkrete Pläne? Dr. Kaplan: Um einen Fortbildungsbeitrag richtig einschätzen zu können, ist das akademische und berufliche Umfeld eines Referenten genauso von Bedeutung wie dessen Verbindungen zur Industrie. Daher müssen die Interessen für die Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen offengelegt werden. Eine Sanktionierung potenzieller Interessenkonflikte im Vorfeld ist in den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung nicht vorgesehen. Die formelle Prüfung und ggf.Sanktionierung von potenziellen Interessenkonflikten von Einzelpersonen machen nur in einer geschlossenen, definierten Gruppe Sinn, etwa in einem Beirat oder einer Institution, nicht aber bei den Beteiligten von mehr als 400 000 zertifizierten Fortbildungsmaßnahmen pro Jahr. Bedarf es für die Zertifizierung von CME-Angeboten neuer, eindeutiger und einheitlicher Kriterien, zum Beispiel zum angemessenen Referentenhonorar oder Sponsoringhöchstbetrag? Auch damit in den Bundesländern nicht mit unterschiedlich langen Ellen gemessen wird? Dr. Kaplan: Natürlich müssen solche Kriterien regelmäßig auf den Prüfstand. Wir halten es für sinnvoll, die bestehenden Kriterien aufgrund der gemachten Erfahrungen zu spezifizieren, etwa in Bezug auf die Angemessenheit. Die Abstimmungen hierzu laufen derzeit. Heute schon verpflichtet sich die Pharmaindustrie dazu, den Heilberufsangehörigen keine extravaganten Tagungsstätten oder üppigen Menüs zu finanzieren. Die Zweifel an einer Beeinflussung hat das dennoch nicht zerstreut – selbst wenn Teilnehmer diese für sich abstreiten. Wird die medizinische Versorgung nur mit sponsorfreien Fortbildungen besser werden? Dr. Kaplan: Wir dürfen uns bei diesem Thema nicht zu sehr und ausschließlich auf die Fortbildung fokussieren. Beeinflussung kann bereits bei der Forschung oder bei der Erstellung von Leitlinien beginnen. Das Risiko für Beeinflussung liegt nicht im regelkonformen Sponsoring, sondern in intransparenten Nebenabreden und Vertragsbeziehungen. Ob und wie sehr man die Aktivitäten der Industrie – nicht nur in der Fortbildung – eindämmen will, um das Risiko für marktwirtschaftlich orientierte Gesetzmäßigkeiten in der Gesundheitsversorgung einzudämmen, ist letztendlich eine gesamtgesellschaftliche Fragestellung und Aufgabe. Eine Klinik, die kostenfrei Räume und Referenten für externe Fortbildungen stellt, verbindet damit ein Interesse. Auch eine Krankenkasse, die im Rahmen von Selektivverträgen Pharmakoqualitätszirkel mitfinanziert, hat Absichten. Was heißt also Neutralität und Unabhängigkeit bei ärztlichen Fortbildungen konkret? Worauf dürfen die Teilnehmer vertrauen?  Dr. Kaplan: Hier stellt sich die Frage, ob nicht schon manche Selektivverträge gegebenenfalls unerwünschten Einfluss auf die Versorgung nehmen und nicht erst, ob die in den Verträgen enthaltenen Qualitätszirkel interessengesteuert sind. Eine Reglementierung aller denkbaren Interessen und Beeinflussungen führt ins Absurde. Unsere Maßnahmen zur Sicherstellung von Neutralität und Transparenz zielen darauf ab, unerwünschte Beeinflussung aufgrund marktwirtschaftlicher In­teressen der Industrie zu vermeiden. Wie könnte die „Alternative der Landesärztekammern“ aussehen, wenn sie grundsätzlich gesponserte Fortbildung für die Zukunft ablehnen? Dr. Kaplan: Die Frage stellt sich nicht, solange das Sponsoring regelkonform abläuft.