Herzkrankheiten: In HZV bessere Überlebenschance als in Regelversorgung

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

 In der HZV zeigt sich bereits nach fünf Jahren ein Trend zur Verringerung der Sterblichkeit für alle Teilnehmer. In der HZV zeigt sich bereits nach fünf Jahren ein Trend zur Verringerung der Sterblichkeit für alle Teilnehmer. © iStock/ljubaphoto

Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz oder koronarer Herzkrankheit haben im Selektivvertragssystem bessere Überlebenschancen als in der Regelversorgung der KV. Das legt eine vom Innovationsfonds geförderte Evaluation nahe.

Gekoppelt an die Hausarztzen­trierte Versorgung (HZV) besteht in Baden-Württemberg seit 2010 der Facharztvertrag Kardiologie. 219 Kardiologen machen mit. Mithilfe des Innovationsfonds wurde ein Versorgungsforschungsprojekt der Universitäten Frankfurt, Jena und Heidelberg sowie des Göttinger aQua-Instituts finanziert. Die gefundenen Resultate sprechen für die „alternative“ Betreuung durch HZV- und Fachärzte. Die Vertragspartner AOK, Medi und Hausärzteverband verweisen auf 267 vermiedene Todesfälle bei 13 404 selektivvertraglich Versicherten mit chronischer Herzinsuffizienz (HI) und 343 vermiedene Todesfälle bei 19 537 Patienten mit KHK – jeweils bezogen auf zwei Jahre. Die Zahlen basieren auf Hochrechnungen von Daten aus den Jahren 2015/16. Verglichen wurden Patienten, die im HZV- und Kardiologieprogramm behandelt wurden, mit Patienten aus Praxen, die nicht an den Selektivverträgen teilnahmen.

Der ermittelte Überlebensvorteil „kommt nicht unerwartet“, meint Professor Dr. Ferdinand Gerlach. Schließlich zeigte sich in der HZV bereits nach fünf Jahren ein Trend zur Verringerung der Sterblichkeit für alle Teilnehmer. Beeindruckend sei allerdings die „Effektstärke im Vergleich zur Regelversorgung“, so der Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Frankfurter Goethe-Universität. Er führt die Überlebensvorteile zurück auf:

  • eine optimierte, leitlinienorientierte Arzneitherapie (Cholesterin- und Blutdrucksenker werden im Selektivvertragssystem häufiger als sonst verordnet; alle Haus­ärzte nehmen vier Mal pro Jahr an Qualitätszirkeln teil),
  • die Steuerung der Arztkontakte (die Überweisungsquote an die Kardiologen beträgt fast 100 %, in der Kontrollgruppe nur zwei Drittel; der HZV-Arzt ist zu vollständigen Begleitbriefen verpflichtet, der Kardiologe zum zügigen ausführlichen Facharztbrief),
  • das Vermeiden unnötiger Krankenhauseinweisungen (1068 bei HI- und 1128 bei KHK-Patienten innerhalb von zwei Jahren),
  • höhere Qualitätsanforderungen (Kardiologen weisen z.B. 150 Ultraschalluntersuchungen pro Quartal, davon mindestens 100 Echokardiographien, nach).

Krankenkasse spart sogar noch Geld

Die Versorgung der HI- und KHK-Patienten in der Interventionsgruppe war auch kostengünstiger als die der Kontrollgruppe. Die Wissenschaftler weisen für das Jahr 2015 geringere Gesamtkosten pro Patient von 350 Euro (HI) und 232 Euro (KHK) aus. Die Vorteile bei den darin enthaltenen Kardio­logie-spezifischen Kosten betrugen 271 Euro (HI) bzw. 143 Euro (KHK).

Medical-Tribune-Bericht