HzV: Hausärzteverband verteidigt Tarifhoheit
Wenn mit den Krankenkassen noch die TSVG-Bonusregelung für HZV-Teilnehmer umgesetzt wird, sei das ja schon so etwas wie ein Wahltarif, meinte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt bei seinem Lagebericht. Bei der KBV-Idee zur Patientensteuerung befürchtet er, dass damit die grundversorgenden Fachärzte konkurrierend ins Spiel gebracht werden sollen.
HZV gut etabliert, aber ein süddeutsches Phänomen
Der Verband ist stolz darauf, was er in den letzten elf Jahren bei der Hausarztzentrierten Versorgung politisch und organisatorisch auf die Beine gestellt hat – wenngleich die HZV noch immer ein süddeutsches Massenphänomen ist. Bundesweit betreuen laut Weigeldt gut 16 000 Hausärzte über 5,2 Mio. eingeschriebene Versicherte, weitere 1,9 Mio. werden über Add-on-Verträge koordiniert. Fast 400 Mitarbeiter beschäftigt der Verband mittlerweile in seinen Reihen, der Vertragsgemeinschaft, dem Fortbildungsinstitut, der Wirtschaftsgesellschaft.
Dass die HZV in der Tarifhoheit der Hausärzte verbleiben und nicht – via Wahltarifmodell – ins Kollektivvertragssystem überführt werden soll, bekräftigten die Delegierten mit einem einstimmigen Beschluss gegen den KBV-Vorschlag.
Vorgaben stehlen Hausärzten die Zeit für ihren Job
Ganz auf der Linie ihres Vorsitzenden waren die Delegierten auch beim Thema Fortbildungsverpflichtungen. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss jüngst das DMP Depression beschlossen hat (die Verträge folgen später), drohen weitere Mindestfortbildungsnachweise. 40 Stunden Palliativfortbildung, je 20 Stunden für die DMP Asthma, COPD, KHK, Diabetes. Wenn das so weitergehe, müssten die Hausärzte ihre 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren nur noch für solche abrechnungsrelevanten Vorgaben sammeln – für andere hausarztrelevante Themen fehle dann die Zeit, beklagte Dr. Hans-Michael Mühlenfeld, Vorsitzender des Instituts für hausärztliche Fortbildung (IHF). Die Delegierten stimmten deshalb für einen Antrag mehrerer Landesverbände. Der sieht vor, „eine eigene Struktur des hausärztlichen Kompetenzerhalts“ zu erwirken. Dem IHF-Chef schwebt offenbar ein Curriculum vor, mit dessen Absolvierung alle CME-Pflichten erfüllt sein sollen.
Ebenfalls einstimmig appellierten die Delegierten an die Bundestagsabgeordneten. Diese sollen sicherstellen, dass mittels Gesundheits-Apps auf GKV-Kosten, wie sie im Digitale-Versorgung-Gesetz geplant sind, keine Patientensteuerung durch die Krankenkassen stattfinden darf. Die Anwendungen dürften die Koordination und Dokumentation in den Hausarztpraxen nicht beeinträchtigen. Die Bereitschaft in der GKV, Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zum Symptom-Check mit einer medizinischen Erstberatung zu verbinden, ist bekannt.Auch eine Regelung zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beunruhigt die Hausärzte: Für chronisch Kranke sollen sie Arzneirezepte ausstellen dürfen, mit denen die Patienten noch bis zu drei weitere Packungen in der Apotheke abholen können. Die Politik meint: So wird der Zahl der vielen Arztkontakte reduziert. Doch das Interesse der Hausärzte daran scheint gering zu sein. Die Delegierten begründen die Ablehnung des Passus mit der „Patienten- und Arzneimittelsicherheit“. Eher beiläufig wurde in Redebeiträgen – die Veranstaltung wurde live im Internet übertragen – auf die Bedeutung der Chronikerpauschale verwiesen.
Von der Forderung eines Portals, das Meldungen aus den Praxen zu Wechselwünschen und -erfahrungen bei Arztinformationssystemen auswertet und darüber systematisch informiert, nahmen die Delegierten nach der Diskussion möglicher Rechtsstreitigkeiten Abstand. Das Thema wurde zur Erörterung an den Vorstand überwiesen.
40. Deutscher Hausärztetag