Die hausärztliche Tätigkeit werde in § 73 Abs. 1a SGB V als Aufgabe von Allgemeinärzten, Kinder- und Jugendmedizinern, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und Praktischen Ärzten beschrieben, erinnert Neumann-Grutzeck. Seit 2013 habe es bei den hausärztlichen Internisten einen
Zuwachs von 25 % gegeben. In der Allgemeinmedizin stagniere die Entwicklung eher. Die Versuche von Politik und Selbstverwaltung, die Hausärzte zu stärken und den Nachwuchs zu fördern, seien bisher völlig fixiert auf die Allgemeinmedizin, kritisiert die BDI-Chefin.
Die
Weiterbildung ist für den BDI ein entscheidender Punkt zum Umsteuern. Die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin werde gefördert in allen Bereichen, in den Kliniken, in der Praxis. Für die Internisten gebe es das in diesem Maße nicht. „Da sehen wir ein großes Problem“, sagt Neumann-Grutzeck, die als angestellte Internistin in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis arbeitet. Das Potenzial jedenfalls ist aus ihrer Sicht vorhanden, denn Zahlen aus 2019 zeigten, dass von 7.500 geförderten Weiterbildungsstellen für die Allgemeinmedizin 3.050 gar nicht besetzt wurden. Warum nutze man also die Stellen nicht für Internisten? Bei einer Förderung wie in der Allgemeinmedizin würden fast 60 % der hausärztlichen Internisten Weiterbildungsstellen anbieten.
Die Innere Medizin sei für
Nachwuchsärzte ein attraktives Fach, zu sehen sei dies an den Abschlüssen, sagt die Präsidentin. „Es wäre gut, wenn viele Kollegen es schaffen, Nachwuchs in die hausärztliche Versorgung zu bringen.“
Ein weiteres Problem sei die
Nachbesetzung frei werdender Sitze. Auch hier gebe es ein Ungleichgewicht und eine einseitige Bevorzugung der Allgemeinmedizin. „Die Internisten dürfen eigentlich erst, wenn andere nicht wollen.“ Der BDI fordert deshalb eine Novellierung des § 103 Abs. 3a Satz 6 SGB V, damit freie Sitze im hausärztlichen Bereich gleichberechtigt durch alle Fachgruppen nachbesetzt werden können.
In der HzV sieht der Berufsverband Internisten ebenfalls als benachteiligt an. Um einen HzV-Vertrag ins Laufen zu bringen, müssten mindestens 50 % der Allgemeinmediziner – nicht der Hausärzte – eines KV-Bezirks dabei vertreten sein. Deshalb würden 60 % der hausärztlichen Internisten bisher an solchen Verträgen gar nicht teilnehmen. Das untermauere die Notwendigkeit, einen
einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der alle an der hausärztlichen Versorgung beteiligten Fachgruppen gleichermaßen berücksichtige.
Der BDI hält eine entsprechende Änderung des § 73b Abs. 4 SGB V für notwendig, um mehr internistische Kompetenz berücksichtigen zu können. „Wir müssen ran ans SGB V, wenn wir den Hausärztemangel in Deutschland bekämpfen wollen“, betont Neumann-Grutzeck. Der Verband will dies über Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und im Bundesgesundheitsministerium erreichen. Auch für eine Initiative auf Länderebene wird er werben.
Quelle: 14. Deutscher Internistentag